Aus der Gemeinderatsitzung vom 21.06.21

 

TOP 2.

Wiederherstellung der Straßendecke im "Schaftrieb", Gollachostheim

 

 

 

In Gollachostheim wurden in der Straße „Schaftrieb“ ein neuer Schmutzwasserkanal und eine Pumpleitung verlegt. Vorgesehen ist im Leistungsverzeichnis der Dorferneuerungs-maßnahmen die Wiederherstellung des aufgebrochenen Straßenbereiches. Es liegt nun ein neuer Vorschlag vor:

 

Die Straße soll in voller Breite durchgefräst und mit einer 10 cm starken Asphalttragdeckschicht versehen werden.

 

Der Gemeinderat hat nun zu entscheiden, ob die Straße nur ausgebessert oder auf der ganzen Fläche neu asphaltiert werden soll.

 

Der Gemeinderat beschließt, von der Burgbühlstraße bis zum Lagerplatz der Firma NEWO Bau die Straßenoberfläche auf der Gesamtbreite mit einer neuen Asphaltdecke zu versehen.

 

 

 

 

 

TOP 3.

Verschiebung der Bauausführung auf 2022: Druckleitung Gollachostheim-Gollhofen, Pumpstationen Gollhofen + Gollachostheim

 

 

 

Für den Bau der Druckleitungen und der Pumpstationen hat die Gemeinde Zuschüsse im Förderprogramm RZWas 18 beantragt. Nach diesem Programm haben die Bauarbeiten einschließlich der Abrechnungen bis Ende des Jahres 2021 zu erfolgen. Aufgrund der Auftragslage der Firmen ist dies zeitlich kaum mehr zu schaffen, außerdem sind die Kosten für die angebotenen Leistungen derzeit auf einem sehr hohen Niveau. Es wird daher empfohlen, in das Förderprogramm RZWas 21 zu wechseln, da die Maßnahmen dann auch noch im Jahr 2022 durchgeführt werden können.

 

Da bei einer Durchführung der Maßnahmen nach den Richtlinien der RZWas  21 in der Summe eine ähnlich hohe Förderung zu erwarten ist, beschließt der Gemeinderat, in dieses Förderprogramm zu wechseln und die Baumaßnahmen erst im nächsten Jahr durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 4.1

Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Gollhofen, Fl.-Nr. 1512/2

 

 

 

Ein Bauwerber stellt einen Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Geckenheimer Straße 4 in Gollhofen. Das Bauvorhaben weicht bei der Kniestockhöhe und bei der Dachneigung der Garage vom Bebauungsplan ab.

 

In anderen Fällen wurden bereits solche Abweichungen erlaubt. Der Gemeinderat Gollhofen erteilt sein Einvernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 4.2

Bauantrag auf Errichtung eines Anbaus am bestehenden Wohnhaus und Neubau einer Garage auf Fl.-Nr. 1498, Gemarkung Gollachostheim

 

 

 

Es wurde ein Bauantrag auf Errichtung eines Anbaus am bestehenden Wohnhaus mit Neubau einer Garage auf dem Anwesen Jörgleinsmühle 2 eingereicht.

 

Der Gemeinderat Gollhofen erteilt zu dem Bauvorhaben sein Einvernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 4.3

Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.-Nr. 1512/5

 

 

 

Eine Familie stellt einen Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Garage in der Geckenheimer Straße 10 in Gollhofen. Das Bauvorhaben weicht bei der Kniestockhöhe und bei der Dachneigung der Garage vom Bebauungsplan ab.

 

In anderen Fällen wurden bereits solche Abweichungen erlaubt. Der Gemeinderat Gollhofen erteilt sein Einvernehmen

 

 

 

 

 

TOP 4.4

Antrag auf isolierte Befreiung nach art. 63 Abs. 2 BayBO

 

 

 

Ein Ehepaar hat bereits am 07.10.2020 einen Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Geckenheimer Straße 6 mit Abweichung vom Bebauungsplan (Kniestockhöhe) gestellt. Da die Ziegelfarbe mit anthrazit ebenfalls vom Bebauungsplan abweicht, wird nun dafür ein Antrag auf isolierte Befreiung eingereicht.

 

Der Gemeinderat Gollhofen erteilt zum Antrag auf isolierte Befreiung wegen der Farbe der Dacheindeckung sein Einvernehmen.

 

 

 

 

 

TOP 5.

Vorlage der Jahresrechnung der Gemeinde Gollhofen für das Jahr 2020

 

 

 

Nach Art. 102 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach Erstellung vorzulegen.

 

Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

 

Im Jahr 2020 wurde der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von   5.575,87 Euro zugeführt.

 

Zum 31.12.2020 beträgt

 

der Stand der allgemeinen Rücklage                2.016.238,44 Euro

 

der Schuldenstand                                                409.380,00 Euro

 

Der Rechenschaftsbericht kann in der Verwaltung eingesehen werden.

 

Der Gemeinderat Gollhofen nimmt die Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis.

 

Sie wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 6.

Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung - Brunnenbohrung, Gollachostheim Siedlungsst. 13

 

 

 

Der Gemeinde wurde von Seiten des Landratsamtes mitgeteilt, dass für das Anwesen in der Siedlungsstr. 13, ein Antrag auf Brunnenbohrung genehmigt wurde.  Die Bauherren wurden deshalb von der Gemeinde darauf hingewiesen, dass hier ein Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang notwendig ist. Die Bauherren wollen vorerst die Brunnenbohrung nicht durchführen lassen und abwarten, ob die Zisterne zur Gartenbewässerung ausreicht.  Der Antrag ist deshalb hinfällig.

 

 

 

 

 

TOP 7.1

Stadt Uffenheim: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 58/2020, PV Freiflächenanlage Welbhausen entlang der A7 sowie 13. Änd. FNP

 

 

 

Die Stadt Uffenheim plant die Errichtung einer Freiflächenanlage im Ortsteil Welbhausen entlang der A7. Aus diesem Grund werden die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 58/2020 sowie die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

 

Der Gemeinderat Gollhofen gibt dazu keine Stellungnahme ab, da die öffentlichen Belange der Gemeinde Gollhofen durch die Planung nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 7.2

Gemeinde Martinsheim: 7. Änd. FNP und Bebauungspläne Rossgraben und Fuchsloch

 

 

 

Die Gemeinde Martinsheim hat die Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne der Photovoltaikanlage Rossgraben und Photovoltaikanlage Fuchsloch an der A7, sowie die 7. Änderung des FNP beschlossen. Im Rahmen der Behörden – und Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Gemeinde Gollhofen um Stellungnahme gebeten.

 

Der Gemeinderat Gollhofen gibt dazu keine Stellungnahme ab, da die öffentlichen Belange der Gemeinde Gollhofen werden durch die Planungen nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 7.3

28. Änderung des Regionlplanes der Region Westmittelfranken: Teilkapitel 6.2.2 Windenergie und 6.2.3. Solarenergie

 

 

 

Im Zuge des Beteiligungsverfahrens kann die Gemeinde Gollhofen eine Stellungnahme zur 28. Änderung des Regionalplanes Westmittelfranken abgeben.  Hierbei geht es um Windenergie im Bereich Auernheim, Treuchtlingen. Der Gemeinderat Gollhofen hatte die Möglichkeit, die Änderung des Regionalplanes einzusehen. Die Gemeinde Gollhofen ist von der Änderung nicht betroffen, eine Diskussion hat sich erübrigt.

 

Der Gemeinderat Gollhofen gibt dazu keine Stellungnahme ab, da die öffentlichen Belange der Gemeinde Gollhofen nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 8.

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

 

 

Für die gebrauchten Wipptiere vom Spielplatz Gollachostheim hat ein Bürger Interesse angemeldet. Wenn diese abgebaut sind, sollen sie im Gemeindeblatt angeboten werden.

 

Eine Holzwand am Spielplatz in Gollhofen muss repariert und die Hackschnitzelauflage im Schulgraben in Gollhofen erneuert werden. Diese Arbeiten soll der Bauhof erledigen.

 

Ein Gollachostheimer Bürger möchte Erde für die Gestaltung seines Hofes vom Lagerplatz in Gollachostheim holen. Dies wird bei der nächsten Baustellenbesprechung abgeklärt.