Im Auftrag der Gemeinde Gollhofen werden in folgenden Flurbereichen Flurgänge zur Überprüfung der Grenzzeichen
ab dem 01.04.2022 durchgeführt:
in Gollhofen: nördlich der Kreisstraße NEA 41 nach Gollachostheim
und westlich der Staatsstr. 2419 nach Herrnberchtheim
in Gollachostheim: das ganze Gebiet nördlich der Kreisstraße NEA 41
Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, ihre Pächter über den anstehenden Flurgang zu informieren, damit die Grenzsteine rechtzeitig aufgedeckt werden können.
Wir weisen darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer gem. Art. 9 Abmarkungsgesetz verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten und erkennbar zu halten. Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sollten Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig vorher mitgeteilt werden.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Gemeinde und der Landkreis NEA, soweit diese Grundstücksbeteiligte sind, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt haben, Mängel an gemeindlichen bzw. landkreiseigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten hierfür der Verursacher zu tragen hat.
Alle Grenzzeichen sind vor Beginn des Flurgangs, d.h. vor dem 01.04.2022, aufzudecken.