Bewerbung zur Schöffenwahl 2024

Aufforderung zur Benennung von Personen

für die Schöffen-Vorschlagsliste

 

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Land-gerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben.

 

Sie können Ihre Vorschläge bis zum

 28.02.2023

schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:

 Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim, Ordnungsamt, Zi. 2,

Marktplatz 16, 97215 Uffenheim

 Wir benötigen folgende Angaben:

 ·        Familienname - Geburtsname - Vorname – Geburtsdatum - Geburtsort

·        Straße - Hausnummer - Wohnort

·        Beruf

·        Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten

 

Download
Formular Bewerbung Schöffe.pdf
Adobe Acrobat Dokument 85.5 KB
Download
Auszug Schöffenbekanntmachung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 74.4 KB
Download
Flyer Schöffenwahl.pdf
Adobe Acrobat Dokument 507.7 KB