Im Auftrag der Gemeinde Gollhofen werden in folgenden Flurbereichen Flurgänge zur Überprüfung der Grenzzeichen
ab dem 15.04.2023 durchgeführt:
in Gollhofen: östlich der Staatsstraße 2419 nach Herrnberchtheim sowie nordöstlich von Holzbach und Bahnlinie
in Gollachostheim: das Gebiet nördlich der Kreisstraße NEA 41 nach Gollhofen und östlich der Kreisstraße NEA 50 nach Adelhofen
Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, ihre Pächter über den anstehenden Flurgang zu informieren, damit die Grenzsteine rechtzeitig aufgedeckt werden können.
Wir weisen darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer gem. Art. 9 Abmarkungsgesetz verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten und erkennbar zu halten. Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sollten Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig vorher mitgeteilt werden.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Gemeinde und der Landkreis NEA, soweit diese Grundstücksbeteiligte sind, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt haben, Mängel an gemeindlichen bzw. landkreiseigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten hierfür der Verursacher zu tragen hat.
Alle Grenzzeichen sind vor Beginn des Flurgangs, d.h. vor dem 15.04.2023, aufzudecken.