Aus der Gemeinderatsitzung vom 18.01.21

 

1.   Bausachen:

 

1.1 Errichtung einer Grillkota, Vogtsteinweg 14

 

Ein Bürger möchte ein Gartenhaus mit eingebauter Grillmöglichkeit und Rauchabzugsöffnung im Dach, eine sogenannte Grillkota, errichten. Ausschlaggebend für die Genehmigung ist, ob die Grillmöglichkeit als Feuerstelle und der Rauchabzug als Schornstein gelten, da dann strengere Abstandsvorschriften einzuhalten sind. Nach Aussage des Bezirksschornsteinfegermeisters ist dies nicht der Fall.

 

Der Gemeinderat beschließt, die Grillkota als Gartenhaus zu genehmigen.

 

 

 

1.2 Errichtung von zwei Carports, Kirchplatz 3

 

Eine Bürgerin möchte im Zuge der Umgestaltung ihres Anwesens zwei Carports errichten. Die Zufahrt für ein Carport erfolgt über den Kirchplatz, die Zufahrt für das zweite Carport erfolgt über eine Abzweigung von der Adelhöfer Straße, und damit jeweils über Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen.

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen.

 

 

 

1.3 Wohnhaus mit Garage, Siedlungsstr. 13

 

Eine Familie reicht einen Bauantrag für ein Wohnhaus mit Garage für das Baugebiet „Südlicher Ortsrand von Gollachostheim“ ein.

 

Die Baugrenze wird an der westlichen Grundstücksgrenze nicht eingehalten. Der Bauwerber ist aber mittlerweile auch der Eigentümer des angrenzenden Grundstückes und übernimmt die Abstandsfläche. Da der Bauplan vom Bebauungsplan abweicht, ist eine Genehmigung durch das Landratsamt notwendig.

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag.

 

 

 

1.4 Abriss landwirtschaftliches Gebäude, Dorfstr. 17

 

Ein Bürger möchte ein landwirtschaftliches Gebäude abreißen und dann auf dieser Stelle ein Wohnhaus errichten. Ob die Standsicherheit des danebenstehenden Wohnhauses dadurch beeinträchtigt wird überprüft ein Fachmann.

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Abriss des Gebäudes.

 

Eine nachfolgende Bebauung mit einem Wohnhaus ist bei Einhaltung der entsprechenden Bauvorschriften von Seiten des Gemeinderates Gollhofen genehmigungsfähig.

 

 

 

1.5 Positionierung Kontrollschacht Adelhöfer Str. 9

 

Ein Bürger in der Adelhöfer Straße möchte den vorgeschriebenen Kontrollschacht für seine Abwasserleitung im Keller des Hauses einbauen.

 

Laut Abwassersatzung sind Kontrollschächte auf dem Privatgrundstück des Eigentümers zu errichten, sie müssen grenznah gebaut werden und  frei zugänglich sein. Von dem Fachmann des von der Gemeinde beauftragten Ingenieurbüros wurden bei einem Ortstermin zwei Vorschläge gemacht, die diese Vorgaben erfüllen und auch baulich umsetzbar sind. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass für alle Betroffenen die Umstellung auf ein Trennsystem mit Aufwand verbunden ist, aber langfristig profitiert jeder Eigentümer davon.

 

Der Gemeinderat lehnt nach eingehender Prüfung die vorgeschlagene Installation des Kontrollschachtes im Keller des Hauses ab, da dieser dann nicht frei zugänglich ist und verweist auf die vom Ingenieurbüro vorgeschlagene Lösung.

 

 

 

1.6 Bau einer Zisterne, Pfortenweg 6

 

Ein Bürger möchte bei seinem Hausbau auch eine Wasserzisterne errichten. Er stellt daher Antrag auf teilweise Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der FWF. Das Wasser soll nur zur Gartenbewässerung verwendet werden.

 

Der Gemeinderat Gollhofen genehmigt die teilweise Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der gemeindlichen Wasserversorgung unter den üblichen Auflagen.

 

 

 

2.    Antrag auf Befreiung von der Abwassergebühr für den Garten

 

Zwei Bürger stellen Antrag auf Befreiung von der Abwassergebühr für ihre Gartengrundstücke, da dort kein Abwasser anfällt und das Wasser ausschließlich zum Gießen des Gartens verwendet wird. Laut der BGS/EWS-Satzung der Gemeinde Gollhofen vom 15.06.20 kann Gartenwasser, wenn es über eine extra Wasseruhr erfasst wird, von der Abwassergebühr befreit werden. Da auf dem Land viele Bürger einen Garten haben, wird aus Gründen der Vereinfachung und Gleichbehandlung allerdings erst eine entnommene Wassermenge über der Bagatellgrenze von 12 m³ von der Abwassergebühr befreit.

 

Beschluss des Gemeinderates: Bei Verwendung eines für den Garten extra installierten, amtlichen Wasserzählers kann die entnommene Wassermenge über 12 m³ von der Abwassergebühr befreit werden.

 

 

 

3.    27. Änderung des Regionalplanes Westmittelfranken, www.region-westmittelfranken.de

 

Im Zuge des Beteiligungsverfahrens kann die Gemeinde eine Stellungnahme zur 27. Änderung des Regionalplanes Westmittelfranken abgeben. Die Gemeinde Gollhofen ist hierbei bezüglich des Wasserschutzgebietes und des Überschwemmungsgebietes an der Gollach erwähnt.

 

Da auch die Stadt Uffenheim und die Gemeinde Simmershofen betroffen sind, klärt der Bürgermeister mit den Nachbargemeinden ab, inwieweit es erforderlich ist, eine Stellungnahme abzugeben.

 

 

 

 

 

4.    Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ der Stadt Uffenheim, www.uffenheim.de

 

Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange kann die Gemeinde Gollhofen eine Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ der Stadt Uffenheim abgeben.

 

Eine Erweiterung des Gewerbegebietes der Stadt Uffenheim betrifft die Gemeinde Gollhofen nicht direkt. Es könnte allenfalls Probleme geben, wenn die Wasserrückhaltung für Starkregenfälle nicht entsprechend dimensioniert wird. Hierauf achtet jedoch bereits das Wasserwirtschaftsamt als zuständige Behörde.

 

 

 

 

 

5.    Hilfsangebote zur Versorgung/Fahrdienst wegen der Coronaeinschränkungen

 

Durch die Einschränkungen im öffentlichen Leben könnte es für Personen Probleme bei der täglichen Grundversorgung geben. Auch wurde schon angefragt, wie ohne eigene Fahrmöglichkeit bei einem Impftermin das Impfzentrum in Bad Windsheim zu erreichen ist. Hier besteht die Möglichkeit, sich zu Hause impfen zu lassen, wenn dies bei der Anmeldung schon so angegeben wird.

 

Für die Versorgung haben sich Freiwillige in beiden Gemeindeteilen angeboten, die über die Gemeinde informiert werden können und zur Hilfestellung bereit sind.

 

 

 

 

 

Berichte, Anfragen

 

 

 

Der Bürgermeister berichtet, dass

 

-      die Gewerbesteuereinnahmen im Gewerbegebiet GollIpp erfreulicherweise hoch ausgefallen sind.

 

-      am morgigen Dienstag ein Ortstermin am Gewerbegebiet wegen der Planungen zum Bau des Kreisverkehrs stattfindet.

 

-      die Gemeinde nicht verpflichtet ist, bei winterlichen Straßenverhältnissen alle Gemeindestraßen komplett zu räumen und zu streuen. Vorschrift ist dies bei gefährlichen Stellen, wie Einmündungen oder Gefällestrecken. Andererseits sind aber die Anlieger verpflichtet, eine Gehmöglichkeit entlang ihres Grundstückes schnee- und eisfrei zu halten. 

 

-      für die weitere Ausschreibung in Gollachostheim die Ausführung des Buswartehäuschens, des Pavillons am Kirchplatz und die Ausstattung des Spielplatzes noch festgelegt werden müssen.

 

-      Anna und Lukas Wittmann in Eigeninitiative mehrere Säcke Müll entlang des Fahrradweges eingesammelt haben. Der Bürgermeister und der Gemeinderat sind der Meinung, dass dies        besonderes Lob verdient.