Die Gemeinde Gollhofen beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i.S.d. § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).
Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des bayerischen Breitbandzentrums (https://www.schnelles-internet-in-bayern.de).
Alle aktuellen Informationen zu unserem Förderfortschritt und wichtige Dokumente erhalten Sie auf der folgenden Seite:
https://gigabitbayern.de/vg-uffenheim
Bekanntmachung der Gemeinde Gollhofen bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Modul 4: Bekanntmachung Auswahlverfahren
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) als erneutes Verfahren für die Gemeinde Gollhofen
Die Gemeinde Gollhofen hat mit Bekanntmachung vom 23.04.2015 ein zweistufiges Auswahlverfahren eingeleitet.
Gemäß Entscheidung des Gemeinderates vom 13.07.2015 wurden die Vorgaben das vorläufige Ausbaugebiet lt. Bekanntmachung zum Auswahlverfahren vom 23.04.2015 geändert. Diese Reduzierung erfolgt aufgrund des zwischenzeitlich möglichen und vorgesehenen Ausbaus der Ortsstraßen im Ortsteil Gollachostheim im Zuge des Dorferneuerungsverfahrens. In diesem Zusammenhang ist vorab die Erneuerung der Ortskanäle etc. vorgesehen. Insoweit wird das bisherige Auswahlverfahren gestoppt und mit einem neuen Auswahlverfahren u.a. mit der Vorgabe eines FTTH-Ausbaus mit 100 Mbit/s für den Download und 45 Mbit/s für den Upload für den Ortsteil Gollachostheim gestartet.
Die Gemeinde Gollhofen führt erneut zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Ausbau und Betrieb eines NGA-Netzes für die Gemeinde Gollhofen realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der BbR durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist. Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum 26.10.2015 ein Angebot abzugeben.
Am bereits im 1. Auswahlverfahren bekanntgemachten Markterkundungsergebnis hat sich nichts geändert.
Auf die interkommunale Zusammenarbeit mit den Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim wird hingewiesen.
Die entsprechenden Unterlagen werden über die nachfolgenden Links bereitgestellt:
Gollhofen, den 17.09.2015
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens der Gemeinde Gollhofen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR).
Die Gemeinde Gollhofen hat vom 06.09.2014 bis 06.10.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Das Ergebnis kann dem nachfolgenden Dokument entnommen werden.
Gollhofen, den 28.04.2015
gez. Klein, 1. Bürgermeister
Nachfrage bei den Netzbetreibern zur Aktualisierung der gemeldeten Versorgungsbereiche
Frist 19.03.2016 bis 06.04.2016
Die Gemeinde Gollhofen hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie - BbR durchgeführt.
Gollhofen, den 16.03.2016
gez. Klein, 1.Bürgermeister