Aus der Gemeinderatsitzung vom 17.05.21

 

TOP 2.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021

 In Zusammenarbeit mit Herrn 1. Bürgermeister Klein hat die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim den Entwurf des Haushaltsplans 2021 erstellt. Der Haushaltsplan liegt jedem Gemeinderatsmitglied vor.

 Der Haushaltsplan für das Jahr 2021 schließt

 im Verwaltungshaushalt

 in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils                        2.819.500,-- Euro

 und im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils                        5.612.300,-- Euro

 ab. Es ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 298.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen.

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Gollhofen den Haushaltsplan 2021 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen samt Anlagen aufzustellen.

 Der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit Finanz- und Stellenplan wird zugestimmt.

 

 

 

TOP 3.

Vergabe Dorferneuerung Gollachostheim Bauabschnitt II

 

Von Hr. Horwath, Ing. Büro b-a-u, wurde der Gemeinde das Ergebnis der Ausschreibung zum Bauabschnitt II in Gollachostheim vorgestellt und ein Vergabevorschlag unterbreitet.

 Mit der Sanierung der Kreisstraße Kr NEA 50, Adelhöfer Straße, wurde auch die Maßnahme „Dorferneuerung BA 2“ (Gehwege und Seitenbereiche entlang der Kr NEA50 / Adelhöfer Str. mit Burgbühlstr., Kirch-, Bus-, Dorfplatz) und die gemeindlichen Maßnahmen (Uffenheimer Weg, Siedlungsstr.) zusammen mit dem Landkreis öffentlich ausgeschrieben.

 Das günstigste Angebot hat die Fa. Göbel Storch Tiefbau GmbH abgeben.

 In der Sitzung am 29.04.2021 hat der Bauausschuss des Landkreises Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim die Vergabe der Straßenbauarbeiten für die Kr NEA 50 Adelhöfer Straße in Gollachostheim ebenfalls an die Firmengruppe Göbel Storch Tiefbau GmbH beschlossen

 

 

 

TOP 4.

Ergebnis Altlasten- und Schadstoffuntersuchung ehemalige Ziegelei

 

Für die von der Gemeinde Gollhofen übernommene ehemalige Ziegelei wurde eine Altlasten- und Schadstoffuntersuchung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen nun vor.

 In den tieferen Bodenschichten sind keine Altlasten vorgefunden worden.

 Auch in den Brunnen wurde keine Belastung festgestellt.

 Verunreinigungen durch Öl sind an verschiedenen Betonteilen festgestellt worden.

 Die übrigen vorgefunden Schadstoffe sind mit geeigneter Schutzkleidung ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

 

 

TOP 5.1

Bauantrag: Umbau, Sanierung und Erweiterung der Sängerhalle

 

Die Sängerhalle in Gollachostheim soll im Zuge der Dorferneuerungsmaßnahmen renoviert werden. Der Förderantrag läuft über die Gemeinde Gollhofen. Die Umbaumaßnahmen wurden mit der Vorstandschaft des Gesangvereins und dem Gemeinderat besprochen und der Plan vom Büro Liebberger & Schwarz erstellt.

 

 

 

TOP 5.2

Anbau Mehrzweckhalle Fl.-Nr. 807 + 808, Nähe Ahornweg

 

Ein Bürger stellte eine Bauvoranfrage zum Anbau einer Mehrzweckhalle an eine bestehende Lagerhalle.

 Das Landratsamt teilte nun mit, dass das Bauvorhaben derzeit nicht genehmigungsfähig ist, da durch das geplante Vorhaben öffentliche Belange beeinträchtigt werden. Insbesondere würde sich durch den Anbau der im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nicht gewollte Splittersiedlungsansatz weiter verfestigen.

 Für eine Genehmigung zu einer Bebauung im Außenbereich wird nun von der Gemeinde verlangt, hier eine geordnete Bauleitplanung zu machen. Dies würde bedeuten:

 -       Änderung des Flächennutzungsplanes

 -       Änderung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung

 -       Aufstellung eines Bebauungsplanes

 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.21 den Beschluss „Innen statt Außen“ gefasst und will derzeit vorrangig Nachverdichtung im Innenort umsetzen und keine neuen Bauflächen im Außenbereich ausweisen. Da es sich in diesem Bereich ausschließlich um Flächen von Privateigentümern handelt, müssten die Kosten einer Bauleitplanung von den Privateigentümern übernommen werden. Der Gemeinderat beschließt zum jetzigen Zeitpunkt keine Bauleitplanung einzuleiten.

 

 

 

TOP 5.3

Bauvoranfrage Wohnhaus in Gollachostheim im Außenbereich

 

 Ein Bürger will eine Bauvoranfrage stellen und informiert im Voraus den Gemeinderat: Er beabsichtigt in Gollachostheim ein einstöckiges Wohnhaus mit ca. 100 m² und eine Doppelgarage zu bauen. Das Grundstück liegt unmittelbar am nordwestlichen Ortsrand, befindet sich aber im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, es ist kein Wasser- und Kanalanschluss vorhanden.

 Nach Meinung des Gemeinderates fügt sich das geplante Gebäude in die vorhandene Bebauung ein und würde keine Splittersiedlung begründen. Die verkehrsmäßige Erschließung ist aber nur über eine wenig ausgebaute Seitenstraße gegeben.

 

Der Gemeinderat Gollhofen würde zu einer Bauvoranfrage sein Einvernehmen erteilen.

 Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Erschließung mit Wasser und Kanal auf Kosten des Antragstellers erfolgen müsste. Außerdem ist hier kein Straßenausbau vorgesehen.

 

 

TOP 5.4

Bauantrag auf Dachausbau mit Schleppdach-Gauben in Sonnenstraße in Gollhofen

 

Eine Familie stellt einen Bauantrag auf Dachausbau mit Schleppdach-Gauben an ihrem Wohnhaus in Gollhofen, Sonnenstraße. Der Gemeinderat Gollhofen erteilt sein Einvernehmen zum Dachausbau.

 

 

 

TOP 5.5

Erneuerung der Zufahrtsstraße zu Anwesen Dorfstr. 11 in Gollachostheim

 

In der Zufahrtstraße zum Anwesen Dorfstr. 11, in Gollachostheim wurden Ver- und Entsorgungs-leitungen verlegt. Die gesamte Straßenoberfläche beträgt ca. 180 m², davon mussten wegen der Tiefbauarbeiten 2/3 aufgerissen werden. Ein Landwirt ist mit den Anwesen Dorfstr. 9 und 13 auf beiden Seiten Anlieger dieser Straße. Bei einem Vororttermin mit Bürgermeister und Bauhof erklärte der Anlieger, dass er seine beiderseits anschließenden Hofflächen ebenfalls erneuern will. Der Gemeinderat Gollhofen beschließt die ganze Straßenoberfläche zu erneuern und die Bordsteine auf der westlichen Seite neu zu setzen.

 

 
 

TOP 6.

Antrag auf teilweise Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung

 

 Eine Familie in Gollachostheim möchte auf ihrem Anwesen in der Siedlungsstraße eine Zisterne einbauen lassen und das Wasser ausschließlich zum Garten gießen verwenden. Sie stellen deshalb Antrag auf teilweise Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Gollhofen. Der Gemeinderat Gollhofen genehmigt die teilweise Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der gemeindlichen Wasserversorgung unter den üblichen Auflagen.

 

 

 

 

 

TOP 7.

Beitritt zum Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz

 

Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz“ beizutreten. Dies bedeutet noch nicht, dass die Überwachung bei uns durchgeführt wird. Sollte es aber für nötig befunden werden, ist dies dann zu niedrigeren Kosten möglich.

 

 

TOP 8.

Anschluss an das kommunale Behördennetz des Landratsamtes

 

 Der Gemeinderat stimmt dem Anschluss an das kommunale Behördennetz des Landratsamtes zu.

 Vorteile durch den Anschluss sind insbesondere:

 Ø  Zugang zum Behördennetz Freistaats und Nutzung der Angebote, z.B. Datenbank Bayern.Recht;

 Ø  Erhöhung der Cyber-Sicherheit;

 Ø  Verbindung zur staatlichen Verwaltung (Digitale Bauakte etc.);

 Ø  E-Mail und/oder Internetverkehr der Kommunen wird über das Landratsamt geroutet.

 

 

 

TOP 9.

Anhörung Träger öffentlicher Belange:

4. Änderung des FNP des Marktes Ippesheim und

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 "Freiflächenphotovoltaikanlage Herrnberchtheim"

einzusehen unter www. ippesheim.de

 

Die Gemeinde Ippesheim plant die Errichtung einer PV-Freiflächenphotovoltaikanlage im Gemeindeteil Herrnberchtheim. Aus diesem Grund werden die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 sowie die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

 Der Gemeinderat Gollhofen gibt dazu keine Stellungnahme ab, da die öffentlichen Belange der Gemeinde Gollhofen durch die Planung nicht berührt werden.

 

 
 

TOP 10.

Zugang zum Ratsinformationssystem für die Gemeinderatsmitglieder

 

Von der VG Uffenheim wurde vor einiger Zeit zur Arbeitserleichterung das Programm „Ratsinformationssystem, kurz RIS“ angeschafft.  Jedes Mitglied des Gemeinderates erhält einen sicheren Zugang und kann dort u.a. die Sitzungseinladung und das öffentliche Protokoll nachlesen oder sich ausdrucken.

 

 

 

TOP 11.

Reduzierung der Wahllokale zur Bundestagswahl im Sept. 21

 

 Von der VG Uffenheim wird angefragt, ob es für die Gemeinde Gollhofen denkbar wäre, zur Bundestagswahl im September 2021 Wahllokale zu reduzieren und Stimmbezirke zusammenzulegen. Gründe hierfür sind:

 

-       In kleineren Gemeindeteilen kann es vorkommen, dass die Anzahl der Stimmabgabe an der Wahlurne unter 50 liegt und diese dann dort nicht ausgezählt werden dürfen.

 -       Wegen Corona werden starke Auflagen für die Wahllokale erwartet, u.a. ist Begegnungsverkehr zu vermeiden und es sind transparente Schutzwände aufzustellen.

 Barrierefreiheit ist derzeit in keinem Wahllokal gegeben.

 Da durch eine mögliche Briefwahl eine Verringerung der Wahlbeteiligung nicht zu befürchten ist, beschließt der Gemeinderat Gollhofen, im September 2021 die Stimmbezirke Gollachostheim und Gollhofen zusammenzulegen und nur ein Wahllokal in Gollhofen zu öffnen, dieses dann eventuell im Feuerwehrhaus.

 

 

 

TOP 12.

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

-       Der Flurgang wurde von beiden Siebnereien durchgeführt, es sind dabei verschiedene Mängel festgestellt worden. Die Grundstücksbesitzer wurden schriftlich aufgefordert, die Mängel zu beheben.

 

-       Am Dienstag, den 18.05.21 findet am Bergbrünnlein in Gollachostheim ein Ortstermin mit der Direktion für Ländliche Entwicklung statt.  Dabei soll festgelegt werden, ob das Bergbrünnlein als Abschlussprojekt der Dorferneuerung saniert wird. Für dieses Vorhaben wurden 75 % Förderung zugesagt.

 

-       Im Zuge der Dorferneuerung in Gollachostheim wird ein neues Buswartehäuschen errichtet. Daher wird das bestehende, renovierungsbedürftige Buswartehäuschen nicht mehr benötigt. Der Gemeinderat diskutiert über die weitere Verwendung des alten Buswartehäuschens und ist sich einig, dieses abzureißen.

 

-       Die Bauabnahme der Fa. Rossaro des Bauabschnitts I in Gollachostheim wurde durch das Ing. Büro b-a-u durchgeführt. Dabei wurden verschiedene Mängel bei den Pflasterarbeiten festgehalten. Diese sind noch zu beheben, bzw. vor Ablauf der Gewährleistungsfrist in 4 Jahren nochmals zu überprüfen.

 

-       Das ehemalige Hausmeisterhaus der Mittelschule Uffenheim soll abgerissen und dafür ein Gebäude zur Mittagsbetreuung errichtet werden. Die Abriss- und Elektroarbeiten wurden nun vergeben.