Aus der Gemeinderatsitzung vom 16.08.21

 

TOP 2.1

Bauantrag Wohnhausneubau, Fl.Nr. 1137/2, Gemarkung Gollachostheim, Außenbereich

 

 

 

Ein Bürger möchte in Gollachostheim ein neues Wohnhaus mit Doppelgarage im bauplanungs-rechtlichen Außenbereich errichten.

 

Da in Gollachostheim nur noch wenige Bauplätze, und in Gollhofen keine Bauplätze mehr zur Verfügung stehen, wird die Schaffung von neuem Wohnraum auf Privatgrund begrüßt. Der Gemeinderat sieht das Bauvorhaben als Ortstrandabrundung und es würde keine Splittersiedlung begründet. Der Antragsteller ist Eigentümer des Grundstücks und dieses wird von ihm bereits als Garten mit einem überdachten Swimmingpool genutzt.

 

Eine Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen ist von der Dorfstraße her über sein eigenes Anwesen, Dorfstr. 32, möglich. Die verkehrsmäßige Erschließung ist über eine gemeindliche, untergeordnete Seitenstraße beschränkt möglich. Ein weiterer Straßenausbau ist hier von Seiten der Gemeinde nicht vorgesehen.  Der Gemeinderat sieht hier noch weiteren Klärungsbedarf.

 

Der Gemeinderat Gollhofen hat keine Einwände gegen das Bauvorhaben und beschließt, die Bauvoranfrage an das Landratsamt weiterzuleiten, um abzuklären, ob die Baumaßnahme im Außenbereich genehmigungsfähig ist.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 2.2

Bauantrag Wohnhauserweiterung, Hauptstr. 22, Fl.Nr. 18, Gemarkung Gollhofen

 

 

 

Ein Bürger möchte in seinem Anwesen, Hauptstr. 22, ein bestehendes Garagen- und Scheunendachgeschoss zu einer Wohnung umbauen.  Die Umnutzung von nicht mehr benötigten Wirtschaftsgebäuden zu Wohnzwecken ist eines der vorrangigen Ziele bei der Dorferneuerung. Der Gemeinderat hat zur Flächeneinsparung den Beschluss „Innen statt Außen“ aufgestellt und begrüßt die Nachverdichtung im Innenbereich.

 

Der Gemeinderat Gollhofen erteilt zu dem Bauvorhaben sein Einvernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 3.

Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);

- Widmung einer Stichstraße bei Anwesen Sportplatzstr. 5

 

 

 

Die Gemeinde Gollhofen hat einen Privatweg an der Sportplatzstraße in Gollhofen gekauft. Dieser wird durch den Kauf öffentlich und kann nun als rückwärtige Zufahrt für vier anliegende Grundstücke genutzt werden. Die Ausführung ist in Schotterbauweise erstellt und soll momentan nicht verändert werden.

 

Der Gemeinderat Gollhofen beschließt für den Weg keine Straßenwidmung vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 4.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Stellungnahme der Gemeinde Gollhofen zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Baubauungsplanes Nr. 10/2021 "Freiflächenphotovoltaikanlage Reusch" der Gemeinde Weigenheim

 

 

 

In der Gemeinde Weigenheim ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Reusch geplant. Aus diesem Grund ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10/2021 sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

 

Der Gemeinderat Gollhofen gibt dazu keine Stellungnahme, da die öffentlichen Belange der Gemeinde Gollhofen durch die Planung nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP 5.

Antrag des Evang. Kindergartens St. Johannis Gollhofen vom 05.07.2021 auf Zustimmung zur Einstellung von pädagogischen Zusatzkräften für das Kindergartenjahr 2021/2022

 

 

 

Mit Schreiben vom 05.07.2021 beantragt Herr Pfarrer Göring für den Evang. Kindergarten St. Johannis in Gollhofen die Einstellung von pädagogischen Zusatzkräften.

 

 

 

Eine Beteiligung der Gemeinde Gollhofen an den jährlichen Personalkosten für die pädagogischen Zusatzkräfte wird beantragt.

 

 

 

Nach Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen, zur Finanzierung des höheren Personalbedarfs, im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde vom Gewichtungsfaktor 4,5 nach oben (+ x) abgewichen werden. Das heißt, nur mit Zustimmung der Gemeinde zur Einstellung einer Zusatzkraft und finanzieller Beteiligung der Gemeinde wird auch die Förderung vom Freistaat Bayern gewährt.

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt der Finanzierung von pädagogischen Zusatzkräften für den Evang. Kindergarten St. Johannis Gollhofen entsprechend dem vorliegenden Antrag für die Kinder aus der Gemeinde Gollhofen zuzustimmen. Die Zusage wird bis zum 31.08.2022 befristet.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 6.

Lokale Aktionsgruppe Südlicher Steigerwald e.V.;

- Teilnahme an der LEADER-Förderperiode 2023 - 2027

 

 

 

Der Gemeinderat Gollhofen hat bereits beschlossen, in der neuen LEADR-Förderperiode 2023 – 2027 der Lokalen Aktionsgruppe „Südlicher Steigerwald e.V.“ beizutreten.  Hierzu ist eine finanzielle Unterstützung der Aktionsgruppe zu leisten.  Frau Höfler vom LAG-Management hat hierzu einen Beschlussvorschlag übermittelt.

 

Der Gemeinderat Gollhofen beschließt die Teilnahme an der Lokalen Aktionsgruppe Südlicher Steigerwald e.V. in der LEADER-Förderperiode 2023 – 2027.

 

Für die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie im Zeitraum 2023 – 2027 unterstützt die Gemeinde Gollhofen die LAG Südlicher Steigerwald e.V. jährlich mit 2,00 € pro Einwohner.

 

Die Lokale Aktionsgruppe südlicher Steigerwald e.V. wird ein Lokales Entwicklungskonzept zusammen mit einem noch festzulegenden externen Büro erarbeiten und zur Neubewerbung beim Bay. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in München einreichen.

 

 

 

 

 

 

 

TOP 7.

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

 

 

-       Im September sind Bürgerversammlungen geplant:

 

§  in Gollachostheim am Mittwoch, den 01.09.21 um 20 Uhr in der Sängerhalle

 

§  in Gollhofen am Freitag, den 03.09.21 um 20 Uhr in der Ziegelei

 

 

 

-       Am 05.08.21 wurde die Urkunde zur Einleitung der Umfassenden Dorferneuerung Gollhofen 5 überreicht.

 

 

 

-       Für das Teilstück des Kunigundenweges von Aub nach Bullenheim wurde vor Jahren die Wegführung verändert und führt seitdem auch durch die Gemarkung Gollhofen. Nun soll auch der historische Weg von Lipprichhausen über Rodheim wieder in den Karten verzeichnet werden.

 

 

 

-       Zu den Themen Starkregen und Hochwasser wurden weitere Untersuchungen unternommen. U.a. wurde mit Fachbüros Kontakt aufgenommen, die Anschaffungen von Gitterboxen und Sandsäcken in die Wege geleitet und von Gemeinderat Jens Wittmann Vermessungen durchgeführt. Die Feuerwehr hat Ausrüstungsbedarf angemeldet.