Aus der Gemeinderatsitzung vom 21.03.22

 

Aus der Gemeinderatsitzung vom 21.03.22

 

 

 

Haushaltsvorberatung

 

Der Entwurf für den Investitionsplan wurde zusammen mit der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim erstellt. Der Investitionsplan ist der wichtigste Bestandteil des Haushaltsplanes 2022.

Vorgesehen sind hier Ausgaben von 4.014.700,- €.

Die Einnahmen sind mit 3.152.000,- € kalkuliert.

Eine Entnahme aus den Rücklagen wäre in Höhe von 862.700,- € nötig.

Eine Kreditaufnahme ist für 2022 nicht vorgesehen.

 

 

 

 

 

Übernahme des Eigentums und der Baulast der im Rahmen der Dorferneuerung Gollhofen 5 zu erstellenden gemeinschaftlichen Anlagen.

 

In Abstimmung mit der Gemeinde Gollhofen plant die Teilnehmergemeinschaft Gollhofen 5 gemeinschaftliche Anlagen, die zugleich der kommunalen Strukturverbesserung dienen.

Im Einzelnen handelt es sich insbesondere um:

-           Ortsstraßen, Wege und Plätze

-           sonstige Gewässer

-           Biotope

-           Landschaftspflegeanlagen

-           Freizeit- und Erholungsanlagen

 

Der Gemeinderat stimmt der Übernahme von Eigentum und Baulast an den geplanten gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, die im Zuge des Verfahrens Gollhofen 5 erstellt werden, zu.

 

 

 

 

 

Vertretung des Bürgermeisters in der Vorstandschaft der Dorferneuerung Gollhofen 5

 

Der Bürgermeister hat in der Vorstandschaft der Dorferneuerung Gollhofen 5 einen Sitz als geborenes Mitglied. Für den Verhinderungsfall ist ein Vertreter des Bürgermeisters zu bestimmen. Vorgeschlagen wird als Vertreter Gemeinderat Günther Hellenschmidt.

Der Gemeinderat beschließt, als Vertreter für den Bürgermeister Gemeinderat Günther Hellenschmidt zu beauftragen.

 

 

 

 

 

 

Bauvoranfrage Gollhofen An der Linde

 

Eine Bürgerin hat von der Evang.-Luth. Pfründestiftung in Bayern ein Teilstück vom Grundstück mit der Fl.-Nr. 616 in Gollhofen gekauft. Das Grundstück liegt zwischen einer Autowerkstatt und dem Kindergarten und soll mit einem Wohnhaus bebaut werden.

Das Grundstück liegt im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan bisher nicht als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen. Da hier noch kein Baurecht besteht, ist abzuklären, inwieweit eine Wohnbebauung möglich ist. Mit der Bauvoranfrage wird nun der Antrag auf Vorbescheid gestellt und die Gemeinde und das Landratsamt um Stellungnahme gebeten.

Der Gemeinderat diskutiert über den Antrag und ist mit einer Wohnbebauung einverstanden.

Es sollen die Vorgaben im bestehenden Bebauungsplan „Welbhäuser Weg 4“ als Maßstab angelegt werden. Das Wohnhaus soll deshalb nicht, wie auf der eingereichten Skizze, unmittelbar an der Straße „An der Linde“ gebaut werden, sondern weiter nach Westen rücken, um Stellplatz für parkende Fahrzeuge zu schaffen.  Näheres ist noch abzuklären.

 

 

 

 

 

 

Bauvoranfrage Gollachostheim Am Schaftrieb 4

 

Ein Bauwerber möchte den Bauplatz „Am Schaftrieb 4“ in Gollachostheim erwerben und darauf ein Wohnhaus errichten. Er legt dem Gemeinderat deshalb eine detaillierte Skizze mit Baubeschreibung vor. Da hier kein Bebauungsplan aufgestellt ist, sollen die Vorgaben im bestehenden Bebauungsplan „Südlicher Ortsrand von Gollachostheim“ als Maßstab angelegt werden.

Die geplante Bauausführung entspricht dem als Maßstab angelegten Bebauungsplan. Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage zu.

 

 

 

 

 

 

Interkommunale Zusammenarbeit in der Gigabitrichtlinie;

Abschluss einer Zweckvereinbarung

 

Auf die bisherigen Beschlüsse zum Gigabitausbau und die interkommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden Gollhofen, Hemmersheim, Simmershofen, Oberickelsheim, dem Markt Ippesheim sowie der Stadt Uffenheim wird hingewiesen. Die Markterkundung wurde für jede teilnehmende Gemeinde separat durchgeführt.

Das anschließende Auswahlverfahren soll in interkommunaler Zusammenarbeit gemeinsam gestartet werden. Der Vorteil der interkommunalen Zusammenarbeit besteht darin, dass ein größeres Projekt-/ bzw. Ausbaugebiet mit mehr Adressen entsteht. Je mehr förderfähige Adressen sich im Ausbaugebiet befinden, desto attraktiver ist das Projekt für einen Netzbetreiber und dementsprechend attraktiver auch die Kalkulation für die jeweilige Einzelgemeinde.

 

Der Gemeinderat Gollhofen beschließt die Zweckvereinbarung für den Gigabitausbau in interkommunaler Zusammenarbeit.

 

 

 

 

 

 

Einspruch zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

 

Der Gemeinderat Gollhofen hat in seiner letzten Sitzung am 07.02.22 über die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das LEP Bayern beraten. Viele der darin genannten Ziele, wie z.B. Flächen sparen, Energie sparen, Innenentwicklung fördern, Bahnverkehr- und Radwege ausbauen, Förderung von Pflegeeinrichtungen und Schulen usw. entsprechen auch den gemeindlichen Zielsetzungen. Deshalb wurde in der letzten Sitzung beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben.

Die Geschäftsführerin der VG Uffenheim, Frau Geißdörfer, hat jedoch Bedenken, dass durch das neue LEP gemeindliche Entwicklungen beeinträchtigt werden könnten, so werden z.B. Neuausweisungen von Siedlungsflächen in unseren Gemeinden erschwert.

Es wurde deshalb gemeinsam mit allen VG-Bürgermeistern eine Stellungnahme zu den Änderungen des LEP beschlossen, unterzeichnet und an die zuständige Stelle geschickt.

Der Gemeinderat wird über den Inhalt informiert.

 

 

 

 

 

 

Ferienprogramm 2022

 

Der Gemeinderat berät über die Ausgestaltung des heurigen Ferienprogramms.

Das vom Landkreis für 350,- € angebotene Spielmobil für zwei Nachmittage soll nicht bestellt werden. Das Geld soll wieder der Organisatorin und ihren Helfer/innen zur Verfügung gestellt werden, da diese in den letzten Jahren ein abwechslungsreiches und interessantes Ferienprogramm in Eigenregie umgesetzt haben. Das ebenfalls vom Landkreis angebotene Bühnenprogramm können wir in diesem Jahr nicht nutzen, da wir letztes Jahr mit der Zaubershow zum Zuge kamen und in diesem Jahr andere Gemeinden berücksichtigt werden.

 

Der Gemeinderat schätzt es sehr, dass die bisherige Organisatorin sich wieder bereit erklärt hat, die Ferienprogrammplanung zu übernehmen. Sie soll als finanziellen Grundstock 350,- € erhalten.

 

 

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass:

-       die Herrnmühle für das Wohnhaus den Denkmalschutz-Status verloren hat, für die Nebengebäude ist der Status noch unklar.

-       für die ZENSUS-Umfrage vom Landkreis noch Helfer gesucht werden.

-       am 23.03.22 Studierende der Hochschulen Würzburg und Feuchtwangen die Ziegelei als Studienobjekt besichtigen und eine Semesterarbeit darüber anfertigen wollen. Themen: Städtebauliche Planung und Smart Energy.

-       an der Ziegelei am 08.07.22 in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ländliche Entwicklung ab 16 Uhr eine Veranstaltung zum „Tag des Flächensparens“ stattfindet, eine Besichtigung der Ziegelei ist möglich.

-       die Bemühungen, den Notarztstandort Uffenheim in der bisherigen Form zu erhalten, gescheitert sind.

-       Privatpersonen in Gollhofen Wohnraum für Ukraineflüchtlinge zur Verfügung stellen wollen.

-       ein neuer Hydrant im Bereich Bischofsbrunnen im Rahmen der Dorferneuerungsmaßnahmen mitgeplant werden soll.

 

Ein Gemeinderat kritisiert die zunehmende Müllverschmutzung entlang der Bundesstraße und im Gewerbegebiet GollIpp. Eine Sammelaktion von Freiwilligen/Vereinen sollte von gemeindlicher Seite unterstützt werden.