Aus der Gemeinderatssitzung vom 16.05.22

 

Vor der Gemeinderatssitzung informiert sich der Gemeinderat vor Ort über den Stand der Renovierungsarbeiten an der Sängerhalle und dem derzeitigen Stand beim Straßenausbau. Dann wird noch der geplante Dorfgemeinschaftsplatz und der Kinderspielplatz besichtigt. Der Umbau des Betonweges von der Sängerhalle zum geplanten Dorfgemeinschaftsplatz wird mit den anwesenden Bürgern besprochen.

 

 

 

 

 

 

Bauvorhaben auf Fl.-Nr. 1137/2 in Gollachostheim: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage

 

 

 

Bereits im August 2021 wurde ein Antrag auf Vorbescheid zu o.g. Bauvorhaben gestellt, da sich das betroffene Grundstück im Außenbereich befindet. Mit Bescheid vom 11.10.2021 wurde vom Landratsamt mitgeteilt, dass unter Beachtung von Auflagen das Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

 

Deshalb wird nun ein Bauplan zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1137/2 eingereicht.

 

 

 

Der Gemeinderat Gollhofen erteilt zu dem Bauvorhaben sein Einvernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bauvorhaben in Gollachostheim auf Fl.-Nr. 1542: Wohnhausneubau

 

 

 

Unterlagen fehlen, daher Wiedervorlage

 

 

 

 

 

 

Bauvorhaben in Gollachostheim auf Fl.-Nr. 1542/1: Wohnhausneubau

 

 

 

Unterlagen fehlen, daher Wiedervorlage

 

 

 

 

 

 

Umbau Schuppen zu Carport, Sonnenstr. 7 Gollhofen

 

 

 

Eine Familie in Gollhofen möchte einen bestehenden Schuppen an ihrem Wohnhaus abreißen. An dieser Stelle soll ein Carport und ein neuer Holzschuppen errichtet werden. Eine Grenzbebauung ist bis zu einer Länge von 9 m genehmigungsfrei möglich, wenn das errichtete Gebäude eine Höhe von 3 m nicht überschreitet. Diese Vorgaben werden eingehalten.

 

 

 

Der Gemeinderat stimmt dem beantragten Bauvorhaben zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

30. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken Teilkapitel 6.2.2 Windenergie, Infos unter:www.region-westmittelfranken.de

 

Die Gemeinde ist aufgefordert, zur 30. Änderung des Regionalplanes Stellung zu nehmen.

 

Auf der angegebenen Internetseite ist hierzu jedoch noch nichts einzusehen.

 

 

 

 

 

 

Abschlussprojekt des Flurbereinigungsverfahrens Gollachostheim 3: Bergbrünnlein

 

 

 

Als Abschlußprojekt des Flurneuordnungsverfahrens Gollachostheim 3 soll das an der Kreisstraße NEA 50 nach Rodheim gelegene „Bergbrünnlein“ wiederhergerichtet werden.

 

Bereits im Herbst wurden hierzu vom Bauhof der Gemeinde Vorarbeiten geleistet. Der Zufluss des Brunnens war verstopft und das Wasser floss seitlich am Brunnen vorbei in den Straßengraben. Durch Aufgrabung, Reinigung und Abdichtung läuft das Wasser nun wieder durch die Brunnenstube. Nun soll das Umfeld hergerichtet werden.

 

Die Kosten sollen jeweils zur Hälfte von der Gemeinde Gollhofen und der Flurbereinigungs-direktion getragen werden. Die im Rahmen der Dorferneuerung bereits in Gollachostheim tätige Firma „Göbel Bau“ soll einen Kostenvoranschlag erstellen.

 

 

 

Der Gemeinderat stimmt der Renovierung des „Bergbrünnleins“ zu.  Nach Ermittlung der Kosten wird nochmals darüber beraten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gestaltung des Spielplatzes in Gollachostheim

 

 

 

Im Rahmen der Dorferneuerung in Gollachostheim ist auch die Errichtung eines neuen Spielplatzes, westlich des Dorfplatzes auf den ehemaligen Erzfleckgärten, geplant.

 

Für die Ausstattung mit Spielgeräten könnten der bereits im Vorfeld hierzu tätige Arbeitskreis und interessierte Eltern Vorschläge erarbeiten.

 

 

 

Der Gemeinderat stimmt zu, den Arbeitskreis und betroffene Eltern bei der Planung aktiv mit einzubeziehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Straßenbezeichnung in Gollachostheim ab Dorfstraße 28/30 in Richtung Kläranlage

 

 

 

Die Gemeindestraße, welche in Gollachostheim zwischen den Anwesen Dorfstraße 28 und 30 von der Kreisstraße NEA 41 abzweigt und zur Kläranlage führt, hat bisher keine offizielle Straßenbezeichnung. Da hier ein Wohnhaus auf Flurnummer 1137/2 errichten werden soll, muss ein Straßenname vergeben werden. Die alte ortsübliche Bezeichnung ist „Reuser Gasse“.

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt, die traditionelle Straßenbezeichnung „Reuser Gasse“ als offizielle Straßenbezeichnung zu übernehmen. Die Flurnummer 1137/2 könnte dann die Adresse „Reuser Gasse 3“ erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

 

 

-       Helmut Stapf informiert den Gemeinderat, dass die FFW Gollachostheim bereit ist, die Garage an der Dorfstraße, die früher als Feuerwehrhaus genutzt wurde, in Eigenleistung zu renovieren, wenn die Gemeinde die Materialkosten übernimmt. Die Garage ist momentan vermietet. Der Gemeinderat wäre bereit, den Mietvertrag zu kündigen und die Garage wieder der Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

-       Gemeinderat Jens Wittmann erinnert daran, dass zur Hochwasservorbeugung der Schlamm unter der Holzbachbrücke bei der Herrnberchtheimer Straße geräumt werden soll.