Aus der Gemeinderatssitzung vom 13.06.22

 

TG Gollhofen 5: Vereinbarung zur Kostenübernahme über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen und sonstiger Maßnahmen

Im Rahmen der umfassenden Dorferneuerung Gollhofen erstellt die Teilnehmergemeinschaft (TG) als Sonderbaulastträger im Einvernehmen und unter Kostenbeteiligung der Gemeinde gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen. Die Planung, Bauleitung und Rechnungslegung obliegt der TG. Die vorgesehenen Maßnahmen dienen dem Zweck der Dorferneuerung. Die Gemeinde verpflichtet sich, die in dem Vertrag ausgewiesene Kostenbeteiligung einschließlich der anteiligen Nebenkosten an die TG zu bezahlen. Diese Vereinbarung bedarf der Zustimmung des Gemeinderates und des Vorstandes der TG.

 

 

 

Bauvorhaben auf Fl.-Nr. 1542, Gollachostheim: Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Eine Bauwerberin hat kürzlich den Bauplatz Fl.-Nr. 1542, Uffenheimer Weg 4 in Gollachostheim, gekauft und möchte darauf ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten.

Das Bauvorhaben erfüllt die Vorgaben des Bebauungsplanes „Südlicher Ortsrand von Gollachostheim“.

Allerdings ist der Bau der nördlichen Hälfte der Doppelgarage auf einem kartierten Biotop geplant. Dieses Biotop muss geschützt und erhalten werden. Eine Bebauung auf der Fläche des Biotops ist nicht genehmigungsfähig und eine Planänderung notwendig.

 

 

 

Bauvorhaben auf Fl.-Nr. 1542/1, Gollachostheim: Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage

Eine Bauwerberin hat kürzlich den Bauplatz Fl.-Nr. 1542/1, Uffenheimer Weg 4a in Gollachostheim, gekauft und möchte darauf ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten.

Das Bauvorhaben erfüllt die Vorgaben des Bebauungsplanes „Südlicher Ortsrand von Gollachostheim“. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu.

 

 

 

Bauantrag zum Bau eines Kälberstalles auf Fl.-Nr. 362/1, Gollhofen, Außenbereich

Eine GbR reicht einen Bauplan zum Bau eines Kälberstalles auf Fl.-Nr. 362/1 ein.

Auf dem daneben liegenden Grundstück wurde von dieser GbR vor vielen Jahren die Teilaussiedlung eines Milchviehstalles vorgenommen.

Eine Weiterentwicklung des Betriebes durch den Bau des Kälberstalles soll ermöglicht werden.

Der Gemeinderat Gollhofen erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

 

 

 

30. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken Teilkapitel 6.2.2 Windenergie,

Infos unter : www.region-westmittelfranken.de

Die Gemeinde Gollhofen ist von der 30. Änderung des Regionalplanes in Bezug auf die Windkraftflächen nicht direkt betroffen und gibt daher keine Stellungnahme ab.

 

 

 

Hausnummernvergabe Reuser Gasse Gollachostheim

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung für eine Gemeindestraße in Gollachostheim die Straßenbezeichnung „Reuser Gasse“ vergeben. Es ist nun noch festzulegen, wie die Hausnummern den Grundstücken zugeordnet werden. Da in dem Bereich liegende Grundstücke möglicherweise später noch mit Wohnhäusern bebaut werden, sollen Hausnummern dafür freigehalten werden.

 

Eine vorläufige Planung sieht folgendes vor:

-       Fl.-Nr. 1137/3 mögliche Anschrift: Reuser Gasse 1

-       Fl.-Nr. 107 mögliche Anschriften: Reuser Gasse 2 und 4 (großes Grundstück)

-       Fl.-Nr. 1137/2 Anschrift: Reuser Gasse 3

-       Fl.-Nr. 1136/2 mögliche Anschrift: Reuser Gasse 5

-       Fl.-Nr. 1127 Anschrift: Reuser Gasse 6

-       Fl.-Nr. 1129 mögliche Anschrift: Reuser Gasse 7

 

Notwendig ist momentan nur die Vergabe für die Anwesen Fl.-Nr. 1137/2 und Fl.-Nr. 1127, die Reuser Gasse 3 bzw. 6 erhalten.

 

 

 

Anschluss an Nahwärmenetz Gollhofen

In Gollhofen wird momentan die Möglichkeit ermittelt, die Anwesen mit einem Nahwärmenetz zu versorgen. Hierzu sind Fragebögen an alle Haushalte verteilt worden. Die Gemeinde heizt ihre Gebäude momentan mit Erdgas.  Eine Versorgung mit nachwachsenden Energieträgern wäre wünschenswert, dies kann bei einem Nahwärmenetz mit Hackschnitzeln erfolgen.

Die Gemeinde meldet Bedarf für ihre Gebäude an.

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

-       Bei Starkregenereignissen behindert der geringe Durchlassquerschnitt unter der Holzbachbrücke an der Herrnberchtheimer Straße das ungehinderte Abfließen des Regenwassers.  Es soll daher eine Schlammräumung im Brückenbereich erfolgen. Es wird ein Preisangebot für den Einsatz eines Saugbaggers eingeholt.