Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.12.22

 

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)

Am 14.12.2022 wurde die Jahresrechnung 2021 örtlich geprüft.

Da jedoch der Sprecher des Rechnungsprüfungsausschusses an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann, wird dieser TOP auf die nächste Sitzung verschoben.

 

 

 

Planung der Schmutzwasser/Niederschlagswasserableitung Gollhofen

Der Gemeinderat berät erneut darüber, ob in Gollhofen das Mischwassersystem beibehalten wird oder ein Trennsystem installiert werden soll.

Da in der letzten Sitzung eine genauere Kostenkalkulation und weitere Informationen zu den baulichen Anforderungen verlangt wurden, ist Herr Horwath vom Ing. büro b-a-u erneut anwesend, um die Ergebnisse seiner weitergehenden Untersuchungen zu erläutern.

 

Hierzu eine Erläuterung zur Gesamtsituation:

Vor 6 Jahren haben wir uns zu Beginn der Dorferneuerungsmaßnahmen in Gollachostheim ebenfalls lange mit dem Thema beschäftigt. Hier bestand das Problem, dass sehr viele Stellen im Kanalnetz undicht waren und - bedingt durch den hohen Grundwasserstand - viel Fremdwasser eingedrungen ist. Der Fremdwasseranteil betrug hier bis zu 90 Prozent. Abdichtungsarbeiten im Kanalnetz versprachen keinen dauerhaften Erfolg, da dadurch der Grundwasserspiegel steigen würde und das Fremdwasser über undichte Hausanschlüsse dann wieder ins Kanalnetz eindringt. Durch einen höheren Grundwasserstand könnten dann als Folge auch Keller feucht werden. Es wurde deshalb die Entscheidung zur Installation eines Trennsystems getroffen, mit Neubau von Schmutzwasserkanälen und Belassen der bestehenden Kanäle zur Ableitung des anfallenden Regen- und Fremdwassers („Bestandsschutz“).

In Gollhofen ist die Situation eine andere. Die Problematik des hohen Grundwasserstandes bzw. Fremdwassereintrages besteht nur punktuell. Der größte Teil des Kanalnetzes ist in gutem Zustand, ein Eindringen von Fremdwasser wurde bei der letzten Kanaluntersuchung kaum festgestellt.

Würde in Gollhofen ein Trennsystem installiert, wäre durch die großen Kanallängen von etwa 6 Kilometern mit einem mehrfach höheren Kostenaufwand als in Gollachostheim zu rechnen. Bisherige Kostenberechnungen ergaben eine Finanzierungslücke zwischen anfallenden Baukosten und zu erwartender Förderung von rund 3 Millionen Euro.

Für die Ableitung des Regenwassers im Bereich der Bundesstraße 13 würde das Wasserwirtschaftsamt Ansbach wegen des hohen Verkehrsaufkommens von über 5.000 Fahrzeugen pro Tag bei einem Trennsystem nicht die direkte Einleitung in den Holzbach erlauben. Für die knapp 1 Hektar Nieder-schlagsfläche der Ortsdurchfahrt in Gollhofen müsste dann eine Regenrückhaltung (Speicherbecken) und eine Vorreinigung (Absetz-/Sedimentationsanlage) gebaut werden.

Fremdwasser wirkt sich im Kanalnetz kostenmäßig anders aus als Regenwasser. Fremdwasser dringt kontinuierlich in das Kanalsystem ein und muss auch bei Schönwetterperioden ständig über die Kläranlage abgeleitet werden. Regenwasser läuft bei einer Mischentwässerung nur bei Schlechtwetter - und hier auch nur zum Teil - über die Kläranlage ab, da lediglich der erste Regenwasser-schwall im Stauraumkanal gepuffert wird. Weitere Regenmengen können über das Regenüberlauf-bauwerk direkt in den Vorfluter (Holzbach) abgeleitet werden.

 

Im Gollhöfer Kanalnetz sind wir jetzt schon bei einem Fremdwasseranteil von unter 25 Prozent. Von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes bestehen keine Forderungen zur Errichtung eines Trennsystems, die Auflagen können eingehalten werden.

Es wird deshalb von Herrn Horwath vom Ing. Büro vorgeschlagen, kein generelles Trennsystem in Gollhofen zu bauen, da damit viel Geld gespart werden kann. Es soll aber ein neuer Kanal im Trassenverlauf der Bundesstraße 13 gebaut werden. Dadurch kann dann das Regenwasser und Abwasser vom südlichen Ortsrand (Siedlung, Aspachhöfer Straße, Mühlweg) direkt nach unten abgeleitet werden und muss nicht mehr über den Bereich Bischofsbrunnen und durch die Engstelle bei Ringstraße 37 und 39 ablaufen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, in Gollhofen nur punktuell ein Trennsystem zu installieren und das Mischwassersystem weitgehend beizubehalten.

 

 

 

Straßenbezeichnung Kläranlage Gollhofen

Für die Kläranlage in Gollhofen soll eine Straßenbezeichnung vergeben werden, da eine Adressvergabe für die weitere Betreuung notwendig ist.

Vorgeschlagen sind:

-       an der Kläranlage

-       Gollachostheimer Straße

 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für die Kläranlage die Adresse: „Gollachostheimer Straße 1“ zu vergeben.

 

 

 

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Für die Wasser- und Abwasserberechnung ist die Installation von genormten und geeichten Zählern im Leitungsnetz notwendig.

Derzeit werden für diese Verbrauchszähler unterschiedliche Gebühren verrechnet. Zweitzähler, die für z. B. Gartenwasser oder Zisternen benötigt und von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden, verursachen allerdings den gleichen Aufwand für Beschaffung und Abrechnung wie der Erstzähler. Außerdem wird die Abrechnung schwierig, wenn mit unterschiedlichen Gebührensätzen abgerechnet werden muss. Es wird deshalb von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, einen einheitlichen Gebührensatz für alle Zähler festzulegen.

 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Gebühr für jeden Zähler auf 35,- € pro Jahr festzulegen.

Dies soll sowohl für die Berechnung des Wasserbezuges als auch für die Berechnung der   Entwässerungsgebühr gelten.

 

 

 

Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Fernwasserversorgung Franken

Eine Familie möchte auf ihrem Anwesen in Gollhofen, Vogtsteinweg 14, einen Brunnen bohren.

Sie hat deshalb beim Landratsamt NEA einen Antrag auf Brunnenbohrung gestellt, dieser wurde genehmigt. Die Gemeinde hat keine Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, sondern wurde nur über den Vorgang informiert.

Die Familie stellt nun einen Antrag auf teilweise Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Fernwasserversorgung Franken. Das Wasser soll nur zur Gartenbewässerung verwendet werden.

 

Beschluss

Der Gemeinderat Gollhofen genehmigt die teilweise Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der gemeindlichen Wasserversorgung.

 

 

 

Bedarf Feuerwehr

Die beiden Feuerwehren haben ihren Bedarf für Neuanschaffungen gemeldet. Da unter anderem passende Schutzkleidung für die sieben Neuzugänge benötigt wird, ist die Summe in diesem Jahr mit rund 10.000,- € relativ hoch.

 

Beschluss

Der Gemeinderat freut sich über die sieben Neuzugänge und stellt die notwendige Ausrüstung für beide Feuerwehren zur Verfügung.

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

-       Der Glasfaserausbau für die fehlenden Ortsbereiche wird gemeinsam mit anderen VG-Gemeinden über das Büro Dr. Först Consult ausgeschrieben.  Um bessere Angebote zu bekommen, erhielten die anbietenden Firmen bei der Ausschreibung zum Auswahlverfahren eine Fristverlängerung bis zum Februar 2023.

-       Für den Steigerwaldpanoramaweg sind in Gollhofen zwei Wegweiser aufzustellen. Die Kosten werden der Gemeinde erstattet.

-       Über das Regionalbudget können in der Gemeinde Gollhofen erfreulicherweise zwei Projekte gefördert werden: es sind dies ein Maibaumständer für den neuen Dorfplatz in Gollachostheim und die Anschaffung von Jugendgewehren für den Bürgerschützenverein Gollhofen.

-       Für die in der Ziegeleistraße abgebaute Wetterstation konnte ein neuer Standort am Mühlweg gefunden werden.

-       Der Bürgermeister informiert über den Planungsstand für das Ziegeleigelände.

-       Bei der Sängerhalle in Gollachostheim konnte der Vorplatz im Herbst fertig gestellt werden. Derzeit laufen die Innenarbeiten und der Außenputz muss noch gemacht werden.

-       Bei beiden Kläranlagen sind momentan Biber tätig. Der Gemeinde wurde die Erlaubnis zur Entnahme von Tieren erteilt.

-       Für das Gemeinderatsseminar in Fürstenfeldbruck wird nun ein neuer Termin angeboten.  Den angemeldeten Personen ist eine Teilnahme in diesem Zeitraum aber nicht möglich.

-       In Gollachostheim sind der Postbriefkasten und der Zeitungskasten der FLZ nun am neuen Buswartehäuschen platziert.

-       Die Steuerkraftzahl der Gemeinde ist erfreulicherweise gestiegen. Dadurch erhöht sich jedoch auch die Kreisumlage auf nunmehr 605.573,- € pro Jahr.

-       In Bayern sollen bis 2027 für Windenergie 1,1 % der Gemeindeflächen als Vorrangflächen ausgewiesen werden. Geplant ist diesen Flächenanteil bis auf 2% auszuweiten. Die Planung erfolgt über den Regionalplan, die Gemeinden werden dann im Laufe des Jahres um Stellungnahme gebeten.

-       Die Hebekissen der FFW Gollhofen wurden überprüft. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.000,- €.

-       Vom Landratsamt NEA wurde uns mitgeteilt, dass ein Förderprogramm zur Anschaffung von Minisolaranlagen (sog. Balkonkraftwerken) aufgelegt wurde. Die Förderung beträgt 250,- € je Anlage.

 

Aus Anlass der letzten Sitzung im Jahr macht der Bürgermeister einen kurzen Jahresrückblick. Wie auch aus der heutigen Tagesordnung ersichtlich, waren die Aufgaben für den Gemeinderat wieder sehr vielfältig und zahlreich. Im Hinblick auf die Situation in der Ukraine und anderen Ländern können wir uns aber glücklich schätzen, dass wir uns nur mit solchen Sachthemen beschäftigen müssen. Der Bürgermeister bedankt sich beim Gemeinderat für die engagierte Mitarbeit im Gremium und wünscht allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Beschluss.