Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.11.23

 

Bauantrag: Wohnhausneubau mit Stellplätzen, Schaftrieb 4 in Gollachostheim

 

Eine Familie reicht einen Bauantrag für einen Wohnhausneubau mit Stellplätzen auf ihrem Baugrundstück, Schaftrieb 4 in Gollachostheim ein. Da für diesen Bereich kein Bebauungsplan vorliegt, wird der Bauplan zur Genehmigung an das Landratsamt weitergegeben.

 

Der Gemeinderat Gollhofen erteilt zu dem vorliegenden Bauvorhaben sein Einvernehmen.

 

 

 

 

 

 

Erschließung einer geplanten Tiny-Haus-Siedlung auf Fl.-Nr. 299, Gollhofen, über die Raiffeisenstraße

 

Ein Bürger möchte das Grundstück Fl.-Nr. 299 für Wohnbebauung mit kleinen Häusern (Tiny-Haus-Siedlung) nutzen. Er hat bereits 2021 angefragt, ob er von dem zwischen der Raiffeisenstraße und seinem Grundstück liegenden, gemeindeeigenen Grundstück Fl.-Nr.  297 eine Teilfläche kaufen kann. 

 

Der Verkauf einer Teilfläche wurde damals abgelehnt, dem Bau eines Fußweges und der Erschließung über das Grundstück Fl.-Nr. 297 wurde zugestimmt.

 

Er fragt nun an, ob auch dem Bau einer Zufahrt über dieses Grundstück zugestimmt wird und ob eventuell die Abstandsfläche von einem grenznah errichteten Gebäude übernommen wird.

 

 

 

Die Gemeinde ist weiterhin damit einverstanden, einen Fußweg über Fl.-Nr. 297 zu ermöglichen.

 

Der Bau einer Zufahrt wird derzeit abgelehnt, da hierfür mind. ein Baum gefällt werden müsste und viel Fläche versiegelt wird.

 

Die Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen kann mit einer Sondernutzungsvereinbarung über das Grundstück Fl.-Nr. 297 erfolgen.

 

Die Erschließungskosten sind vom Bauwerber zu tragen.

 

Einer Übernahme der Abstandsfläche zu Lasten des Grundstücks Fl.-Nr. 297 wird zugestimmt. Sollte sich die Planung ändern, sind neue Absprachen nötig.

 

 

 

 

 

 

Bauplatzanfrage in Gollhofen, westlich von Vogtsteinweg 19

 

Eine Bürgerin möchte einen Bauplatz in Gollhofen kaufen. Möglich wäre eine Bebauung noch auf dem zurzeit als Wendehammer genutzten Grundstück westlich von Vogtsteinweg 19. Über dieses Grundstück ist für eine eventuelle Erweiterung der Neubausiedlung eine Erschließungsstraße geplant. Die Fläche wurde deshalb auch noch nicht vermessen. Wenn die Erschließungsstraße für eine Siedlungser-weiterung benötigt wird, hat das Grundstück als Bauplatz noch eine Fläche von 653 m². Wird die Erschließungsstraße weggelassen, hätte der Bauplatz etwa 800 m². Es würde damit aber eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit geschaffen.

 

Der Gemeinderat Gollhofen beschließt, den Wendehammer vorerst nicht als Bauplatz zu verkaufen.

 

 

 

 

 

 

Anfrage zum Bau einer Gewerbehalle auf dem Gelände des ehemaligen Betonwerkes, Fl.-Nr. 1652/2

 

Ein Bürger sucht für sein Fuhrunternehmen ein Baugrundstück für eine Gewerbehalle. Da der Sitz seines Unternehmens in Gollhofen bleiben soll, fragt er in der Gemeinde an, ob der Bau eines entsprechenden Gebäudes auf dem Gelände des ehemaligen Betonwerkes möglich ist. Das Areal gehört zum Umfeld der alten Ziegelei, für die weitere Nutzung wurde bereits mit Fördermitteln der Dorferneuerung ein Masterplan erstellt.

 

Der Gemeinderat Gollhofen ist bereit, die Fläche des ehemaligen Betonwerkes für die Bebauung mit einer Gewerbehalle freizugeben. Die Planung und der Bau sind mit dem ALE abzusprechen. Es muss eine gute bauliche Gestaltung mit angepassten Gebäudemaßen sein. Die Förderung des Gesamtprojekts Ziegelei darf durch den Bau nicht gefährdet werden. Eine Impulsberatung über das ALE durch das Büro Liebberger & Schwarz wird empfohlen.

 

 

 

 

 

 

Antrag auf Pachtverlängerung für die Fischereigewässer Holzbach und Gollach

 

Die Fischergemeinschaft Gollhofen hat den Holzbach und ein Teilstück der Gollach gepachtet. Der Pachtvertrag für den Holzbach läuft zum 31.10.2024 aus, der Vertrag für die Gollach zum 31.12.2024. Da das Landratsamt für das Ausstellen von Fischereischeinen als Pachtdauer mindestens ein volles Kalenderjahr vorschreibt, können für das Gewässer Holzbach im nächsten Jahr keine Fischereischeine ausgestellt werden. Die Fischergemeinschaft stellt deshalb einen Antrag auf Pachtverlängerung um weitere 10 Jahre.

 

Eine öffentliche Ausschreibung ist laut Verwaltung bei einer Neuverpachtung nicht erforderlich.

 

Der Gemeinderat diskutiert darüber, ob eine Ausschreibung erfolgen soll.

 

Da die Fischergemeinschaft Fischereischeine vorrangig an Gollhöfer und Gollachostheimer Gemeindebürger vergibt, außerdem eine aktive Jugendarbeit betreibt, den Bachlauf regelmäßig reinigt und sich bei Dorffesten aktiv mit einbringt, beschließt der Gemeinderat, die Pachtverträge für Holzbach und Gollach bis zum 31.12.2034 zu verlängern.

 

 

 

 

 

 

Neuverpachtung Garten an der Linde, Teilstück von Fl.-Nr. 619

 

Die Gemeinde hat einen Garten an der Linde ausgeschrieben, es haben sich drei Interessenten gemeldet. Der Garten soll verlost werden, der Pachtpreis beträgt 20,- €/Jahr.

 

 

 

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

Der Gemeinderat wurde im Vorfeld der Sitzung informiert über:

 

-       Grund- und Gewerbesteuer-hebesätze der Landkreisgemeinden

 

-       voraussichtliche Kreisumlage für 2024

 

-       die Geburtenstatistik von 2022 des Landkreises.

 

 

 

Die FWF hat in einem Zeitungsartikel über Wassermangel in der Region informiert. Gollhofen wird in Zukunft, so wie bisher schon Gollachostheim, Wasser aus Sulzfeld erhalten. Als potenzielle Reservegebiete für Wasserförderung wurden der Raum Bechhofen und Gollhofen genannt.

 

 

 

Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach hat einen Entwurf für ein Umsetzungskonzept für die Erreichung des guten Zustandes von Flusswasserkörpern zugeschickt. Mit dabei sind der Holzbach und die Gollach. Hierzu soll ein Gespräch in der VG Uffenheim mit dem zuständigen Vertreter des WWA stattfinden.

 

 

 

Das Regionalbudget wird von der Kommunalen Allianz wieder angeboten. Eine Förderung von Kleinprojekten muss bis 15.01.2024 beantragt werden. Näheres auf der Homepage der Gemeinde.

 

 

 

Einem Anlieger im Vogtsteinweg wurde die Zwischenlagerung von Erdreich auf dem Wendehammer erlaubt. Dieser muss noch von dem Verursacher gereinigt werden.

 

 

 

Der Pachtvertrag für das Seelein wurde vorzeitig zum 31.12.2023 aufgelöst. Es soll im nächsten Gemeindeblatt ausgeschrieben werden.