Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.01.2024

 

Antrag auf Pachtverlängerung für das Fischereigewässer Gollach

 

Ein Bürger hat das Gewässer Gollach von der Gemarkungsgrenze Uffenheim bis zur Gemarkungsgrenze Brackenlohr gepachtet. Der Pachtvertrag läuft bis 31.12.2024.

 

Da Hege- und Gewässerpflege sowie der Nachbesatz mit Fischen langfristige Maßnahmen sind, die auch eine Vorplanung erfordern, wird Antrag auf vorzeitige Pachtverlängerung bis 31.12.2034 gestellt.

 

 

 

Da der Pächter das Fischereigewässer nachhaltig pflegt und auch den Bachlauf und das Umfeld regelmäßig reinigt, stimmt der Gemeinderat einer Pachtverlängerung zum bisherigen Pachtpreis bis zum 31.12.2034 zu.

 

 

 

 

 

 

Gewichtsbeschränkung auf 7,5 t bei Gemeindestraßen

 

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen ist grundsätzlich unbeschränkt und jede Verkehrsbeschränkung muss explizit begründet und gegebenenfalls die Gefahrenlage nachgewiesen werden. D.h. normale Straßen sind hinsichtlich der Tonnage grundsätzlich unbeschränkt, also bis 40 t zugelassen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung aber beschränkt werden.

 

 

 

In Gollachostheim verläuft am östlichen Ortsrand ein wenig genutzter Gemeindeweg, Fl.-Nr. 1537. Die befestigte Fahrbahn ist nur 3 m breit und hat auf einer Distanz von 15 m eine zweimalige, gegenläufige Verschwenkung um 45 °. Lange Fahrzeuge mit Anhänger können die Straße deshalb nicht befahren, ohne das Bankett und anliegende Privatgrundstücke zu beschädigen. Dies geschah in letzter Zeit z.B. durch Sattelauflieger, die Carbokalk für landwirtschaftliche Zwecke anlieferten und diesen Weg aus Unkenntnis bzw. als Abkürzung benutzten. Für solche Fahrten wird der Weg nicht benötigt, da hierfür die Kreisstraße im Ort benutzt werden kann.

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt, den untergeordneten Gemeindeweg Fl.-Nr. 1537 wegen schlechter Befahrbarkeit auf 7,5 t zu beschränken, damit große Fahrzeuge abgehalten werden.

 

 

 

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

-       Nach der letzten offiziellen Meldung beträgt die Einwohnerzahl zum 31.12.2023 im Ortsteil Gollhofen 710 und in Gollachostheim 205 Einwohner.

 

-       Laut der vorläufigen Berechnung hat die Gemeinde Gollhofen eine Umlagekraft von 1.344.038,- €, aufgrund des Umlageschlüssels von 47,3 % haben wir somit für das Jahr 2024 eine Umlage an den Landkreis NEA in Höhe von 635.729,97 € zu bezahlen.

 

-       Nachdem wir für die Kläranlage in Gollachostheim bereits im Dezember die Genehmigung zur Entnahme von Bibern erhalten haben, wurde uns dies nun auch für die Kläranlage in Gollhofen erlaubt.

 

-       Der Kindergarten in Gollhofen hat im Rechnungsjahr 2023 kein Defizit erwirtschaftet. Ein Gemeindezuschuss ist daher nicht notwendig.

 

-       Der für Gollachostheim angeschaffte Maibaumständer wird über das Regionalbudget mit 54,96 % gefördert. Wir erhalten deshalb eine Zuwendung von 5.598,90 €. Der Schützenverein erhielt zur Anschaffung von Jugendgewehren 4.051,77 €.

Bei einer Bezuschussung über das Regionalbudget hat die Gemeinde immer einen Eigenanteil von 10 % zu tragen.

 

-       Für das Jahr 2024 wurden zwei Anträge für Gollachostheim gestellt: es sind dies ein Zaun mit Pergola am Spielplatz und ein Pavillon am Kirchplatz.

 

-       Eine Gemeinderätin erinnert daran, dass die gemeinsame Müllsammelaktion im Frühjahr wiederholt werden soll. Es wird deshalb ein Termin für Samstag, den 13.04.24 um 9 Uhr festgelegt.

 

-       Ein Gemeinderat erinnert daran, dass die Ausschreibung zur Erneuerung der Wirtschaftswege und der Siedlungsstraße in Gollachostheim noch erfolgen muss.