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Bauvoranfrage: Freiflächenphotovoltaikanlage auf Fl.-Nr. 2505, Gemarkung Gollachostheim |
Ein Bürger reichte am 25.06.24 beim Landratsamt Neustadt/Aisch-Bad Windsheim eine Bauvoranfrage zum Bau einer Agri-Photovoltaikanlage auf Fl.-Nr. 2505, Gemarkung Gollachostheim ein. Erst auf Nachfrage von Seiten der Gemeinde wurden wir vom Landratsamt um Stellungnahme gebeten.
Das Grundstück liegt im Außenbereich. Es sollen insgesamt 6 Modulreihen mit einem Reihenabstand von 18 m und einer Länge von je 200 m errichtet werden.
Nähere Informationen zu Höhe und Bauart liegen uns nicht vor.
Der Gemeinderat kann der Bauvoranfrage nicht zustimmen, da keine näheren Informationen über die Ausführung vorliegen.
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teiländerung) der Gemeinde Martinsheim Infos unter: Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit - Gemeinde Martinsheim |
Die Gemeinde Martinsheim will mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes als Teiländerung die bestehende Nutzung der Flächen Fl.-Nr. 800 bis 806, Gemarkung Martinsheim, von aktuell rein landwirtschaftlicher Fläche als gemischte Baufläche ausweisen.
Da die Gemeinde Gollhofen von der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht direkt betroffen ist, gibt der Gemeinderat Gollhofen keine Stellungnahme dazu ab.
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Grundsteuerreform ab 01. Januar 2025; Festlegung der künftigen Grundsteuerhebesätze und Erlass Hebesatzsatzung |
Im Rahmen der Grundsteuerreform, die auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zurückgeht, wurde das bisherige Einheitswertverfahren zur Festsetzung der Grundsteuermessbeträge als verfassungswidrig eingestuft. Ziel der Reform ist es, die Berechnung der Grundsteuer an die aktuellen Grundstückswerte anzupassen. Dies führte zur Einführung des Bayerischen Grundsteuergesetzes (BayGrStG), welches ein eigenes Modell zur Festsetzung der Grundsteuer vorsieht.
Ziel der Staatsregierung ist, die Aufkommensneutralität zu gewährleisten, sodass die Gesamtsteuereinnahmen einer Gemeinde nach der Reform nicht signifikant steigen oder sinken. Hierfür wird eine Anpassung des kommunalen Hebesatzes erforderlich, da die Neubewertung der Grundstücke in vielen Fällen zu veränderten Grundsteuermessbeträgen führt.
Der Gemeinderat hat grundsätzlich Entscheidungsfreiheit, welchen Hebesatz er für die Grundsteuern ab dem 01.01.2025 festsetzt.
Die weitere Vorgehensweise würde sich wie folgt darstellen:
- Entscheidung über die Hebesätze ab 01.01.2025 und Bekanntmachung der neuen Hebesätze.
- Die Steuerpflichtigen erhalten bis Ende Januar 2025 den neuen Grundsteuerbescheid
- Aufgrund des Bearbeitungsrückstandes beim Finanzamt wird das Messbetragsvolumen im Herbst 2025 nochmals geprüft und ggf. zur Entscheidung vorgelegt.
Der Gemeinderat diskutiert ausgiebig über die Neufestsetzung der Hebesätze. Es gibt hier Verschiebungen, da bei der Grundsteuer A die privaten Wohnhäuser nun nicht mehr mit veranlagt werden. Diese werden nun bei der Grundsteuer B veranlagt. Der Gemeinderat will bei der Neufestsetzung der Hebesätze diese Verschiebungen berücksichtigen, es wird deshalb tendenziell der Hebesatz für die Grundsteuer A erhöht und für die Grundsteuer B gesenkt werden. Damit unbillige Härten vermieden werden können, sollen noch weitere Informationen eingeholt werden.
Der Gemeinderat kann anhand der vorliegenden Informationen die neuen Hebesätze noch nicht festlegen. Die Entscheidung wird auf die nächste Sitzung vertagt.
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Breitbanderschließung und Bauüberwachung der Arbeiten |
Die Verwaltung empfiehlt, für die Bauüberwachung bei der Breitbanderschließung eine Fachfirma zu beauftragen. Es liegen hierfür für die betroffenen Gemeinden in der VG zwei Angebote vor. Die Bauüberwachung ist für einen überschaubaren Zeitraum von etwa 8 Wochen ausgelegt, da das Glasfaser in den Gemeinden in diesem Zeitraum zügig verlegt werden soll. In Gollhofen wird sich die Glasfaserverlegung aber über einen längeren Zeitraum erstrecken, da es im Zuge der Erneuerung der B13 baulich umgesetzt wird.
Die Angebote der Firmen zur Bauüberwachung passen nicht zur geplanten Bauausführung in Gollhofen. Es wird deshalb vorerst kein Auftrag erteilt.
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Sirenenumrüstung für die digitale Alarmierung der FFW |
Mit E-Mail vom 23. September 2024 hat der Landkreis nochmals auf die digitale Alarmierung hingewiesen:
„gerne möchten wir Sie über den weiteren Verlauf der Umstellung auf die digitale Alarmierung informieren. Diese erfolgt, wie bekannt, nach Fertigstellung und Bezug des ILS-Neubaus in Ansbach-Brodswinden. Die Bauarbeiten liegen aktuell im Zeitplan.
Die Fertigstellung des ILS-Neubaus und damit die Umstellung auf digitale Alarmierung findet damit planmäßig Ende 2025 statt.
Nachdem die Vorlaufzeit aktuell bereits bei 6 bis 12 Monaten liegt, ist hier Handlungsbedarf angezeigt. Bitte kümmern Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt um ein Angebot und die Auftragsvergabe, um die gesicherte Alarmierung und Warnung der Bevölkerung nach Umzug und Umstellung sicherstellen zu können.“
Nach der Fertigstellung des ILS muss eine Umstellung auf digitale Alarmierung erfolgen. Nach Aussagen des Landratsamtes ist andernfalls, nach einer nicht bekannten Übergangszeit, kein Empfang mehr möglich.
Es können alte E57-Sirenen mit dem neuen Steuergerät angesteuert werden, wenn die Sirenenanlagen zum 01.01.2019 bestanden haben.
Hier ist voraussichtlich mit folgenden Kosten (Dachaufbau) zu rechnen:
Anschaffungskosten einschl. Einbau ca. |
3.500,00 € |
Festbetragsförderung 80 % max. 2.181,00 € für Material |
1.500,00 € |
Eigenbeteiligung je Sirene ca. |
2.000,00 € |
Seitens des Landkreises wäre es jedoch wünschenswert, dass im Zuge der Umrüstung auf die digitale Alarmierung die Ertüchtigung auf eine elektronische Sirene erfolgt, welche den Vorteil einer Akku-Pufferung und die damit verbundene Einsatzbereitschaft bei Stromausfall bietet.
Die Kosten für die Anschaffung und Aufbau einer digitalen Sirene liegen zwischen 15.000,00 € und 20.000,00 € je Sirene.
Nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken soll wieder ein Förderprogramm für die digitalen Sirenenaufgelegt werden. Allerdings ist noch offen, wie sich die Zuwendung gestaltet und wann das Förderprogramm in Kraft tritt.
Es ist geplant, im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft im Frühjahr 2025 eine Sammelbestellung für alle Gemeinden vorzunehmen.
Bis Ende des Jahres sollte der Bedarf jeder Gemeinde an der Umrüstung von Steuergeräten bzw. Anschaffung neuer digitaler Sirenen gemeldet werden. Vor der Ausschreibung wird dann nochmals eine mögliche Zuwendung geprüft.
Der Gemeinderat wägt in seiner Diskussion die Vor- und Nachteile einer Neuanschaffung gegenüber einer Umrüstung ab. Bei einer Neuanschaffung ist eine Akkupufferung der Sirene und Sprechdurchsagen möglich. Die Kosten der Neuanschaffung sind aber unverhältnismäßig hoch und es gibt hierfür momentan keine Förderung.
Der Gemeinderat beschließt, die Neuanschaffung der Sirenen nicht ohne Förderung vorzunehmen. Es soll deshalb bis Ende des Jahres mit der Entscheidung gewartet werden.
Sollte es keine Förderung für eine Neuanschaffung geben, tendiert der Gemeinderat zur Umrüstung.
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Telefonanlage und Computerausstattung für Rathaus und Bauhof |
Der Computer im Vorzimmer des Rathauses ist veraltet und sollte ersetzt werden. Außerdem sollte auch der Bauhof mit einem Computer ausgestattet werden. Nun ist auch noch die Telefonanlage im Rathaus defekt, eine Reparatur ist nicht sinnvoll.
Die Gemeinde hat sich deshalb von Fa. Necotek beraten lassen, diese wird ein Angebot erstellen.
Der Gemeinderat sieht die Notwendigkeit für die Anschaffung von neuer Bürotechnik.
Über das Angebot wird in der nächsten Sitzung beraten.
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Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes |
- Die Baugenehmigungen für ein Carport in der Ringstr. 45 und eine Gewerbehalle für ein Milchtransportunternehmen in der Hauptstr. 44 wurden erteilt.
- Für die ausgeschriebene Blechhalle an der Ziegelei hat sich ein Interessent gefunden.
- Ställe im Außenbereich sollen mit einer Glasfaserleitung erschlossen werden. Hierfür braucht die Telekom Adressen, diese sind aber noch nicht vergeben. Eine Hausnummernzuteilung soll in der nächsten Sitzung erfolgen.
- Die Gemeinde Gollhofen hat eine Einladung zur Einweihung des neuen Technologiezentrum in NEA erhalten.
- Die Kreisumlage für die Gemeinde Gollhofen betrug im Jahr 2024 635.730,- €. Für 2025 steigt sie auf 642.821,- €.
- Die Zahlen der neuen Zensusumfrage stimmen mit den Zahlen des Einwohnermeldeamtes nicht überein. Laut Einwohnermeldeamt hat Gollhofen 2022 884 Einwohner, laut Zensus 868. Die gesamt VG hat laut Melderegister 14.274 Einwohner, laut Zensus 13.752.
- Das neue Modernisierungsgesetz soll der Entbürokratisierung dienen. Eine Verbesserung ist hier aber nicht erkennbar. Ein Negativbeispiel ist die Stellplatzregelung. Die Gemeinden können in Zukunft nur noch einen Stellplatz je Wohnung bzw. Wohnhaus vorschreiben und dies auch nur, wenn eine neue Stellplatzsatzung erlassen wird.
- Der alte Entwässerungskanal für das Ziegeleigebäude ist nicht mehr funktionsfähig. Es soll ein neuer 200er Kanal verlegt werden.
- Ein Gemeinderat regt an, dass im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht wird, dass sämtliche Bäume, die an Straßen stehen, von den Besitzern überprüft werden sollten, um die Einsätze der Feuerwehr wegen umgestürzter Bäume gering halten zu können.