Flurgang 2025

Im Auftrag der Gemeinde Gollhofen werden in folgenden Flurbereichen Flurgänge zur Überprüfung der Grenzzeichen am 29.03.2025 durchgeführt:

 

 

 

in Gollhofen:              westlich des Welbhäuser Weges (nur nördlich der Gollach), über Aspachhöfer Straße, Stricke bis zum Holzbach

 

 

 

in Gollachostheim:    nördlich der Kreisstraße NEA 41

 

 

 

Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, ihre Pächter über den anstehenden Flurgang zu informieren, damit die Grenzsteine rechtzeitig aufgedeckt werden können.

 

Wir weisen darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer gem. Art. 9 Abmarkungsgesetz verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten und erkennbar zu halten. Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sollten Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig vorher mitgeteilt werden.

 

Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Gemeinde und der Landkreis NEA, soweit diese Grundstücksbeteiligte sind, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt haben, Mängel an gemeindlichen bzw. landkreiseigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten hierfür der Verursacher zu tragen hat.

 

 

 

Alle Grenzzeichen sind vor Beginn des Flurgangs, d.h. vor dem 29.03.2025, aufzudecken.