Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.04.25

 

Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2025

In Zusammenarbeit mit Herrn 1. Bürgermeister Klein hat die Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim den Entwurf des Haushaltsplans 2025 erstellt.

Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 schließt

im Verwaltungshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils             3.196.100,00 Euro und

im Vermögenshaushalt

in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils              5.700.000,00 Euro ab.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 500.000 Euro festgesetzt.

Aufgrund fortgeltender Kreditermächtigungen sind im Haushaltsjahr 2025 darüber hinaus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit einem Gesamtbetrag von 1.855.000 Euro vorgesehen.

 

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat Gollhofen den Haushaltsplan 2025 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen samt Anlagen aufzustellen.

 

 

 

Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der gemeindlichen Bauhöfe

Die Gemeinden Gollhofen, Ippesheim, Oberickelsheim, Simmershofen und Weigenheim unterhalten zur Erledigung der dort anfallenden vielfältigen Bauhofaufgaben jeweils einen eigenen kommunalen Bauhof mit eigenem Personal und der entsprechenden technischen Ausrüstung. In Bezug auf bestimmte Spezialmaschinen und -geräte sind die Gemeinden jedoch unterschiedlich ausgestattet. Gleichzeitig sind die Mitarbeiter der einzelnen Bauhöfe entsprechend des jeweiligen Maschinen- und Gerätebestandes unterschiedlich ausgebildet.

Die Gemeinden Gollhofen, Ippesheim, Oberickelsheim, Simmershofen und Weigenheim haben beschlossen, zur Erledigung von Bauhofaufgaben eine Kooperation miteinander einzugehen.

Die Bauhöfe pflegen bereits jetzt einen kollegialen Umgang miteinander und unterstützen sich gegenseitig. Gleichzeitig wurden inzwischen verschiedene Spezialgeräte gemeinsam angeschafft. Um für die gegenseitige Unterstützung und die gemeinsame Nutzung der Geräte und Maschinen einheitliche Regelungen zu schaffen, wurde eine Vereinbarung ausgearbeitet. Gleichzeitig dient diese Vereinbarung dazu, den öffentlichen Zweck der gegenseitigen Unterstützung zu definieren, um eine Versteuerung der Leistungen zu vermeiden.

 

 

 

Beauftragung Erdarbeiten und archäologische Untersuchung der Lagerfläche Geckenheimer Straße

Für den bei der Erneuerung der Ortsdurchfahrt in Gollhofen anfallenden Aushub wird eine Lagerfläche benötigt. Die Lagerfläche befindet sich östlich der Geckenheimer Straße und muss archäologisch voruntersucht werden. Von vier angefragten Büros hat hierfür nur ein Büro ein Angebot abgegeben. Für die Baggerarbeiten wurde die ortsansässige Baufirma beauftragt.

 

 

 

Dienstvertrag für archäologische Baubegleitung in Gollhofen

Für die Bauarbeiten zur Erneuerung der B13 sowie der Nebenbereiche im Rahmen der Dorferneuerung ist eine archäologische Begleitung erforderlich. Von vier angefragten Büros hat nur ein Büro ein Angebot abgegeben. Mit diesem wird nun ein vom ALE Ansbach ausgearbeiteter Dienstvertrag abgeschlossen. Das Angebot umfasst vorerst 20 Arbeitstage.

 

 

 

Dienstvertrag für Kampfmitteluntersuchung in Gollhofen

Für die Bauarbeiten zur Erneuerung der B13 sowie der Nebenbereiche im Rahmen der Dorferneuerung ist eine Kampfmittelerkundung erforderlich.

Mit dem günstigsten Anbieter wird nun ein vom ALE Ansbach ausgearbeiteter Dienstvertrag abgeschlossen. Das Angebot umfasst vorerst 15 Arbeitstage.

 

 

Vereinbarung mit dem Staatl. Bauamt Ansbach zum Ausbau der Ortsdurchfahrt B13

Über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Gollhofen im Zuge der Bundesstraße 13 ist eine Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatl. Bauamt Ansbach, abzuschließen.

Wichtige Fragen, vor allem zur Kostenteilung und Bauausführung, sind in der Vereinbarung aufgeführt.

 

 

 

Vereinbarung mit ALE zum Ausbau der Nebenbereiche der Ortsdurchfahrt B13

Über den Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen in den Nebenbereichen der Ortsdurchfahrt Gollhofen im Zuge der Erneuerung der Bundesstraße 13 ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Gollhofen (Maßnahmenträger) und der Teilnehmergemeinschaft Gollhofen 5 abzuschließen.

 

 

 

Hausnummernvergabe Adelhöfer Str. 2a

Eine Familie in Gollachostheim will im Laufe des Jahres ihr Ferienhaus fest an Dritte vermieten. Sie beantragen deshalb eine eigene Hausnummer für das Ferienhaus. Das Haus steht auf dem Grundstück Fl.-Nr. 57/1 und ist erreichbar über die Adelhöfer Straße.

Der Gemeinderat hat über eine Hausnummernvergabe für dieses Ferienhaus bereits in einer früheren Sitzung diskutiert. Es wurde auch das Bauamt der VG Uffenheim um eine fachliche Beurteilung angefragt. Möglich ist die Vergabe der Adresse „Adelhöfer Straße 2a“.

 

 

 

Antrag FCG für Zuschuss Jugendarbeit

Der FCG bittet mit Antrag vom 28.03.25 die Gemeinde um eine finanzielle Unterstützung. Da der Verein sehr viel Jugendarbeit leistet, ist der Gemeinderat bereit, dem Verein eine Spende zukommen zu lassen.

 

 

 

Abschluss einer Leitungswasser- und Sturmversicherung für Gemeindegebäude

Die Gemeinde Gollhofen hat ihre Gebäude bei der Versicherungskammer Bayern gegen Brand versichert. Es liegt nun ein Angebot für eine zusätzliche Leitungswasser- und Sturm/Hagelversicherung vor. Der Gemeinderat prüft das Angebot und hält eine Versicherung aller Gebäude nicht für erforderlich.

Versichert werden sollen nur besonders gefährdete Gebäude, wie zum Beispiel der Kindergarten, die Mietwohnungen und das Rathaus.

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

-       Der Obst- und Gartenbauverein Gollachostheim lädt den Gemeinderat zum Weißwurstfrühstück am 04.05.25 mit den Neubürgern in die Sängerhalle ein.

-       Der Aktionskreis Klimaforum des Landratsamtes NEA hat die Umnutzung der Güllegruben zu Wasserzisternen, das Nahwärmeprojekt in Gollhofen und die Revitalisierung der alten Ziegelei zu Wohnzwecken in seine Broschüre mit aufgenommen. Das Klimaforum tagt am 03.06.25 in Gollhofen und wird die Projekte besichtigen.

-       Bei den Flurgängen der Siebner wurden einige Mängel festgestellt. Die Grundstückseigentümer werden angeschrieben und zur Behebung aufgefordert.

-       Das Aufstellen der Maibäume wird in gewohnter Weise stattfinden. Es ist eine Teilnehmerliste zu erstellen, damit diese Tradition über die Gemeinde versichert ist.

-       Eine Gemeinderätin stellt fest, dass im Vogtsteinweg von einem Privatmann gewerbliche Anhänger auf öffentlicher Fläche abgestellt sind. Er wurde bereits mündlich von Seiten der Gemeinde aufgefordert, diese zu entfernen. Wir werden dies nun auch noch schriftlich anmahnen.