Erlass einer Stellplatzsatzung
Mit Novelle der Bayerischen Bauordnung durch das erste Modernisierungsgesetz wird die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 kommunalisiert. Dies bedeutet, dass die entsprechenden staatlichen Pflichten zu
diesem Zeitpunkt entfallen.
Für Städte und Gemeinden, die entsprechende Stellplatzpflichten fortführen bzw. einführen möchten, bedeutet das, dass eine eigene Stellplatzsatzung erlassen werden muss.
Der Bayerische Gemeindetag stellt den Kommunen dazu ein Satzungsmuster zur Verfügung.
Die Gemeinde kann in ihrer Stellplatzsatzung die Anzahl der erforderlichen Stellplätze festlegen, allerdings stellt der Anhang zur Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) eine Obergrenze der maximal zulässigen Stellplatzanzahl dar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Ermäßigungen, z.B für kleinere Wohnungen zuzulassen.
Darüber hinaus ist die Höhe des Ablösebetrages festzulegen. Es wird empfohlen den Ablösebetrag per Gemeinderatsbeschluss zu definieren, da dann bei einer Änderung kein Satzungsverfahren durchzuführen ist. In diesem Zusammenhang macht es Sinn gleich den passenden Beschluss mitzufassen.
Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat Gollhofen für die Definition der erforderlichen Stellplätze auf den Anhang der Garagen- und Stellplatzverordnung zu verweisen.
Die ab dem 01.10.2025 fällige Höhe des Ablösebetrages soll erst vom Gemeinderat festgelegt werden, wenn der Bedarfsfall eintritt.
Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat Gollhofen den Erlass der Stellplatzsatzung unter Berücksichtigung der vorangegangenen Beschlüsse.
Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstückes Fl. Nr. 2324 in Gollachostheim
Das gemeindeeigene landwirtschaftliche Grundstück, Flurnummer 2324 „Fuchswiesen“, wurde im Gemeindeblatt zur Verpachtung ausgeschrieben.
Grünlandfläche ist 1,2810 ha, Ackerland 0,4216 ha. Angebote waren bis zum 14.08.2025 in einem verschlossenen und entsprechend gekennzeichneten Umschlag abzugeben.
Gemeindebürger werden bei der Verpachtung bevorzugt.
Die Umschläge werden in der Sitzung geöffnet. Es sind 4 Angebote eingegangen.
Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Fl.-Nr. 2324 an die Schenk GbR aus Gollachostheim zu verpachten.
Verpachtung eines Feldweges in Gollachostheim Fl. Nr. 2467 in Gollachostheim
Ein Landwirt aus Gollachostheim hat das Grundstück Fl. Nr. 2466, und ein Landwirt aus Gollhofen das Grundstück Fl. Nr. 2468 gepachtet. Um diese Grundstücke besser bewirtschaften zu können, machen die beiden einen Flächentausch und bearbeiten die Äcker erosionsmindernd quer zum Hang.
Der dazwischenliegende gemeindliche Feldweg Fl. Nr. 2467 soll mit bewirtschaftet werden.
Einer der beiden Landwirte möchte ihn deshalb pachten. Der Weg war auch schon von dem Vorpächter gepachtet und mitbewirtschaftet worden.
Der Gemeinderat beschließt, den Feldweg zu verpachten.
Antrag auf Hausnummernvergabe für Fl. Nr. 306 in Gollhofen im Außenbereich
Eine Bürgerin stellt einen Antrag auf Vergabe einer Hausnummer für ihr Gartengrundstück Fl.-Nr. 306.
Der Bürgermeister hat sich dazu in der VG Uffenheim beraten lassen.
Es wurde uns empfohlen, den Antrag aus folgenden Gründen abzulehnen:
Das Gartenhaus liegt im Außenbereich, eine Nutzung als Wohngebäude ist hier nicht zulässig. Durch eine Hausnummernzuteilung könnten aber solche Wünsche geweckt werden und entsprechende weitergehende Forderungen entstehen.
Es ist nur eine geschotterte Zufahrt vorhanden, für eine verstärkte Verkehrsbelastung durch z. B. Anfuhr von Paketdiensten ist die Zuwegung nicht ausgelegt.
Der Gemeinderat Gollhofen lehnt den Antrag auf Zuteilung einer Hausnummer für das Gartengrundstück Fl. Nr. 306 in Gollhofen ab.
Antrag der N-ERGIE Netz auf 20 KV Kabelverlegung in Pfahlenheim und Gollachostheim
Die N-ergie beabsichtigt in Pfahlenheim von einer Trafostation zu einer Windkraftanlage in der Gemarkung Pfahlenheim, Fl.-Nr. 1463, ein Mittelspannungskabel zu verlegen.
Dieses Kabel wird eine übergeordnete Versorgungsleitung für das gesamte Gebiet werden.
Der Umfang der geplanten Arbeiten wurde in dem beiligenden Projektplan eingezeichnet.
Der Gemeinderat bespricht die vorliegenden Planungsunterlagen. Es sind Wirtschaftswege und deren Seitenbereiche in der Gemarkung Gollachostheim auf einer Strecke von ca. einem Kilometer betroffen. Entstehende Beschädigungen sind fachgerecht zu reparieren.
Der Gemeinderat Gollhofen beschließt zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit den Antrag zu genehmigen.
Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) Teilkapitel 6.2.2 Windenergie, Beteiligungsverfahren
Der Regionalplan der Region Westmittelfranken wurde geändert.
Im näheren Umfeld von Gollhofen ist der Bereich Ippesheim betroffen, hier wurde das Vorranggebiet WK 117 zur Aufstellung von Windkraftanlagen neu aufgenommen. Es liegt im nordöstlichen Gemarkungsteil von Herrnberchtheim und grenzt an die Gemarkung Gnötzheim an.
Die Gemeinde Gollhofen ist nicht direkt betroffen, daher wird keine Stellungnahme abgegeben.
Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
-Die Verkehrssituation in Gollhofen ist wegen unerlaubt durchfahrender Fahrzeuge sehr belastend. Es wurde nun auch eine Verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Strecke von der Kläranlage zum Kindergarten
beantragt, Anlieger sind frei.
- Für die Kirchweih in Gollhofen wird noch ein Schaustellerbetrieb gesucht. Der Letztjährige will wegen zu geringer Einnahmen nicht mehr kommen.
- Ein Gemeinderat erinnert daran, dass für die Schüler an der Bushaltestelle am Welbhäuser Weg eine Unterstellmöglichkeit fehlt.
- Ein Gemeinderat teilt mit, dass in Gollachostheim am Dorfplatz wegen des starken Verkehrs eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gefordert wird.
- Beim Gnadenhof in Gollachostheim soll der Boden des Auslaufs ausgetauscht werden. Die Betreiberin hat um die Erlaubnis zur Befahrung der davor befindlichen Gemeindeflächen gebeten.