Aus der Gemeinderatssitzung vom 13.10.25

 

Vorlage der Jahresrechnung der Gemeinde Gollhofen für das Jahr 2024

Nach Art. 102 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach Erstellung vorzulegen.

Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Im Jahr 2024 wurde aus der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von   662.947,65 Euro entnommen.

Zum 31.12.2024 beträgt

der Stand der allgemeinen Rücklage                     16.008,59 Euro

der Schuldenstand                                                           0,00 Euro

Der Rechenschaftsbericht kann in der Verwaltung eingesehen werden.

Der Gemeinderat Gollhofen nimmt die Jahresrechnung 2024 zur Kenntnis.

Sie wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung weitergeleitet.

 

 

 

Neufestlegung der Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer

In TOP 2 der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2025 wurde die Haushaltslage der Gemeinde Gollhofen besprochen und über die Einhebung eines Verbesserungsbeitrages für die Erneuerung von Wasserleitung und Abwasserleitung diskutiert.

 

Es wurde beschlossen, keinen Verbesserungsbeitrag einzuheben, da die Kosten hierfür im Verhältnis zu den möglichen Einnahmen zu hoch sind.

Es soll stattdessen eine Erhöhung von Grundsteuer und Gewerbesteuer erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt, den Hebesatz der Gewerbesteuer von 370 % auf 390 % und die Grundsteuer B von 270 % auf 400 % anzuheben.

Der Gemeinderat diskutiert die verschiedenen Möglichkeiten.

Es wird festgestellt, dass die Baumaßnahmen immer vom Bürger bezahlt werden müssen.

Der Vorteil bei der Erhöhung der Grundsteuer ist, dass keine Kosten für die Globalberechnung anfallen und jedes Jahr die Möglichkeit besteht, den Hebesatz neu anzupassen.

 

Sowohl die Einhebung eines Verbesserungsbeitrages als auch die Erhöhung der Grundsteuer gehen immer zu Lasten der Grundstückseigentümer. Bei einer zusätzlichen Anhebung der Gewerbesteuer wird die Finanzierung der Verbesserungsmaßnahmen unserer Infrastruktur auch von den Gewerbebetrieben mitgetragen.

 

Der Gemeinderat beschließt:

-       den Gewerbesteuerhebesatz von 370 % auf 390 % zu erhöhen.

-       den Hebesatz für die Grundsteuer A von 700 % auf 740 % zu erhöhen.

-       den Hebesatz für die Grundsteuer B von 270 % auf 400 % zu erhöhen.

 

 

 

Berufung einer Wahlleiterin nebst Stellvertreter

Der Gemeinderat hat eine Person zum Wahlleiter und zeitgleich eine stellvertretende Person für die Kommunalwahl im März 2026 zu bestellen.

Es dürfen der erste Bürgermeister, ein weiterer Bürgermeister, ein Gemeinderatsmitglied, ein Bediensteter der Verwaltungsgemeinschaft oder eine Person aus dem Kreis der Wahlberechtigten in der Gemeinde zum Wahlleiter bestellt werden.

Zum Wahleiter nicht berufen werden kann, wer sich bei der Wahl mit seinem Einverständnis bewirbt, eine Ausstellungversammlung geleitet hat oder Beauftragter für einen Wahlvorschlag oder dessen Stellvertreter ist.

Der Gemeindewahlleiter beruft den Gemeindewahlausschuss. Mitglieder des Gemeindewahlausschusses dürfen keine weitere Position bei dieser Wahl bekleiden. Sie dürfen weder Kandidat noch Wahlhelfer sein und auch keine Nominierungsversammlung leiten. Der Gemeindewahlausschuss entscheidet über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge. In einer Sitzung nach der Wahl bestätigt er das Wahlergebnis.

Nachdem im Vorfeld der Wahl eine Vielzahl von Bekanntmachungen durch den Wahlleiter zu unterzeichnen sind, wird empfohlen den Wahlleiter aus der Verwaltung zu stellen. Die Verwaltung schlägt vor, Frau Sabine Dingfelder, Bedienstete der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim, zur Wahlleiterin der Gemeinde Gollhofen zu berufen und Herrn Martin Müller zu ihrem Stellvertreter.

Auf Vorschlag der Verwaltung beruft die Gemeinde Gollhofen Frau Sabine Dingfelder zur Wahlleiterin und Herrn Martin Müller (beide VG Uffenheim) zum stellv. Wahlleiter für die Gemeinde- und Landkreiswahlen am 8. März 2026.

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass ein Schausteller für die Kirchweih in Gollhofen gefunden wurde.

 

Bei der Dorferneuerung in Gollhofen wird altes Pflaster ausgebaut. Dieses gehört laut Ausschreibung der ausführenden Baufirma Rossaro. Da nun Bürger ausgebautes Pflaster weiterverwenden möchten, soll die Baufirma gefragt werden, ob dies möglich ist. Eine Bekanntgabe hierüber erfolgt im Mitteilungsblatt.

 

Da die Ortsdurchfahrt gesperrt ist, soll in Gollhofen heuer kein Christbaum aufgestellt werden.

 

Der Feuerwehrverein möchte einen Backofen am Seelein aufstellen und hierfür einen Antrag über das Regionalbudget stellen.