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Bauantrag: Neubau einer Lagerhalle in Gollachostheim, Uffenheimer Weg 3 |
Ein Bürger reicht einen Bauplan zum Neubau einer Lagerhalle in Gollachostheim auf dem privaten Baugrundstück Fl.-Nr. 1525/2, Uffenheimer Weg 11, ein.
Auf dieser Fläche ist der Bau von einem oder zwei Wohnhäusern möglich und vorgesehen. Die Errichtung einer Lagerhalle in dieser Größe ist auch möglich. Die Grenzabstände werden laut Bauplan eingehalten. Ein Anlieger hat Bedenken bezüglich des Grenzabstandes geäußert, da der Dachüberstand ungewöhnlich breit ausfällt.
Der Gemeinderat Gollhofen hat gegen das Bauvorhaben keine Einwände.
Die Bauverwaltung des Landkreises wird gebeten, die Einhaltung der Abstandsflächen zu überprüfen.
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Bauantrag: Backofenbau mit Überdachung am Seelein Gollhofen |
Der Feuerwehrverein Gollhofen möchte am „Seelein“, Fl.-Nr. 1576/1, einen Backofen mit Überdachung zur Nutzung für die Allgemeinheit errichten. Dazu soll ein Förderantrag über das Regionalbudget gestellt werden.
Eine Anfrage zur planungsrechtlichen Genehmigung beim LRA NEA wurde zunächst abgelehnt. Aufgrund einer zweiten Anfrage wurde die Rechtslage erneut geprüft und mitgeteilt, dass eine Baugenehmigung nun gar nicht erforderlich ist.
Die Gemeinde ist Eigentümerin dieses Grundstücks, der Gemeinderat unterstützt das Vorhaben.
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Anpassung der Vereinbarung zum Anschluss an die Kläranlage Uffenheim; Grund: Beitritt zum Zweckverband Klärschlammverwertung Main Tauber Aisch |
Mit Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 26.11.2025 wurde der Beitritt der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim zum Zweckverband Klärschlammverwertung Main Tauber Aisch beschlossen. Damit soll langfristig die ordnungsgemäße Entsorgung des Klärschlammes einschließlich der künftig vorgesehenen Phosphorrückgewinnung.
In die Vereinbarung mit der Gemeinde Ippesheim müsste zur Klarstellung mit aufgenommen werden, dass die ordnungsgemäße Klärschlammentsorgung mit übertragen wird und das Eigentum am Abwasser ab der Übergabestelle auf die aufnehmende Gemeinde übergeht. Dazu muss § 1 Abs. 1 der bestehenden Zweckvereinbarung um folgenden Satz ergänzt werden:
„Die Gemeinde Ippesheim übernimmt ab der Übergabestelle die Abwasserbeseitigung in eigener Verantwortung.“
Alle übrigen Inhalte der Vereinbarung gelten unverändert fort.
Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat Gollhofen, der oben dargestellten Anpassung der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Ippesheim zuzustimmen.
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Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) |
Am 04.12.2025 wurde die Jahresrechnung 2024 örtlich geprüft.
Es wurde festgestellt, dass der Haushaltsausgleich nicht gefährdet war, die Rechnungsbelege in Ordnung waren. Es ergaben sich keine Beanstandungen, Entlastung wurde erteilt.
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Genehmigung der Nachträge zum Kläranlagenumbau |
Der Gemeinderat hat noch verschiedene Nachträge zum Kläranlagenumbau zu genehmigen.
Es waren Änderungen bei Ausstattung und Installation von Maschinen- und Steuerungstechnik
erforderlich.
Insgesamt wurde das Kläranlagenbauwerk in Gollachostheim durch die vorgenommenen Änderungen 16.855,- € günstiger als die Kostenberechnung.
In Gollhofen liegt die Einsparung durch die Änderungen bei 14.484,- €
Der Gemeinderat genehmigt die Änderungen bzw. Nachträge zum Kläranlagenumbau.
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Beauftragung Ing. Büro b-a-u, Kanalbau Gollhofen Lph 5 - 9 |
Zum Ingenieurvertrag vom 05.02.2014 / 07.02.2014 muss für die Planungsleistungen
Erneuerung Kanal in Gollhofen Ortsdurchfahrt B 13 für die Leistungsphasen 5 - 9
ein 4. Nachtrag vereinbart werden. Die Beauftragung erfolgte durch den Bürgermeister Heinrich Klein mündlich im Januar 2025. Der schriftliche Vertrag wurde verspätet erstellt und liegt nun zur Unterzeichnung vor.
Das Ing. Büro b-a-u soll auf der Grundlage und zu den Bedingungen des vorgenannten Vertrages mit den weiteren Ingenieurleistungen der Projektabwicklung beauftragt werden.
Des Weiteren soll das Ing. Büro b-a-u bei der Erneuerung des Kanals in der Ortsdurchfahrt
B 13 mit der örtlichen Bauüberwachung nach § 3.2 beauftragt werden.
Der Bürgermeister wird nun mit der Unterzeichnung des schriftlichen Vertrages beauftragt.
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Antrag auf Erlass der Kanalgebühr wegen Wasserleitungsschaden |
Ein Bürger hat auf seinem Anwesen einen Wasserverlust festgestellt und deshalb ein Schreiben an die Gemeinde geschickt. Er bittet um den Erlass der Kanalgebühr von ca. 100 m³, da das Wasser in einem Keller mit Erdboden versickert ist.
Der Gemeinderat diskutiert den Antrag. Ein Nachlass bei der Abwassergebühr kann nur gewährt werden, wenn das Wasser nicht in den Abwasserkanal gelaufen, sondern im Gelände versickert ist. Anhand der Lage des defekten Wasserhahns kann ein Eindringen des Wassers in die Kanalisation nicht ganz ausgeschlossen werden.
Der Gemeinderat Gollhofen beschließt, die Kanalgebühr für den Wassermehrverbrauch zur Hälfte zu erlassen.
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Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes |
Die VG Uffenheim hat mehrere kostenpflichtige Feuerwehreinsätze abgerechnet und den Fahrzeughaltern zugeschickt. Bei einem Großteil erfolgt die Zahlung problemlos über die Versicherungen. Es gibt aber auch Fälle bei denen Unverständnis signalisiert und die Zahlung verweigert wird. Manche Bescheide kommen als unzustellbar wieder zurück. Die Verwaltung kümmert sich um die weitere Verfolgung der säumigen Zahlungen.
Eine Gemeinderätin fragt an, wann die Verkehrsampel an der Schießmauer installiert wird. Laut Straßenbauamt ist eine Ampelregelung vielleicht doch nicht notwendig.
Ein Gemeinderat stellt fest, dass bei den Anschlüssen der Nahwärme im Bereich Bischofsbrunnen die Baugruben sehr lange geöffnet sind und nicht weitergearbeitet wird. Dies ist der archäologischen Begleitung der Baumaßnahme geschuldet.
Ein Gemeinderat fragt nach, ob heuer ein Holzverstrich in der Gemeinde geplant ist.
Die Gemeinde teilt auf Nachfrage Holzlose zu, es wird aber nicht über das Gemeindeblatt ausgeschrieben.
