Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.01.26

 

Antrag des Evang.-Luth. Dekanatsbezirkes Uffenheim auf Zustimmung zur Einstellung einer pädagogischen Zusatzkraft für die Karoline-Kolb-Kindertagesstätte Uffenheim für das Kindergartenjahr 2025/26

Mit Schreiben vom 19. Dezember 2025 beantragt der Evang.-Luth Dekanatsbezirk Uffenheim für die Karoline-Kolb-Kindertagesstätte in Uffenheim für das Kindergartenjahr 2025/2026 die Einstellung einer pädagogischen Zusatzkraft, in Vollzeit mit 40 Wochenstunden.

Soweit weitere Integrationskinder hinzukommen, wegfallen oder sich die Buchungszeiten verändern, wird sich der Anteil der Kommunen anpassen.

Nach Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG kann bei integrativen Kindertageseinrichtungen, zur Finanzierung des höheren Personalbedarfs, im Einvernehmen mit der betroffenen Gemeinde vom Gewichtungsfaktor 4,5 nach oben (+ x) abgewichen werden. Das heißt, nur mit Zustimmung der Gemeinde zur Einstellung einer Zusatzkraft und finanzieller Beteiligung der Gemeinde wird auch die Förderung vom Freistaat Bayern gewährt.

 

Nach kurzer Beratung beschließt der Gemeinderat Gollhofen die Zustimmung zur Finanzierung der pädagogischen Zusatzkraft in Vollzeit (40 Wochenstunden) für die Karoline-Kolb-Kindertagesstätte in Uffenheim zu erteilen. Die Zusage wird bis zum 31.08.2026 befristet.

 

 

 

Antrag auf Erlass/Ermäßigung der Grundsteuer für außenliegendes Anwesen "am Steinbruch 1"

Ein Bürger wohnt in einem Anwesen im Außenbereich zwischen Gollhofen und Gollachostheim. Er fühlt sich bei der neuen Grundsteuerfestlegung ungerecht behandelt und hat deswegen bereits eine Überprüfung beim Finanzamt angefordert. Das Finanzamt teilte ihm mit, dass die Festlegung des Steuermessbetrages für sein Anwesen den Vorschriften entsprechend richtig ausgestellt wurde.

Die Gemeinde wiederum hat keinen Einfluss auf den Steuermessbetrag und kann den Hebesatz für die jeweilige Grundsteuer nur für alle Anwesen gleich festlegen.

Der Antragsteller gibt jedoch zu bedenken, dass sein Grundstück nur zum Teil nutzbar ist, da es sich hierbei auch um Ödlandflächen und ein kartiertes Biotop handelt. Zudem ist das Grundstück nicht an die öffentliche Strom- und Wasserversorgung angeschlossen, es gibt auch keinen Kanalanschluss. Er fühlt sich durch die Erhöhung des gemeindlichen Grundsteuerhebesatzes überdurchschnittlich belastet.

Der Gemeinderat diskutiert die Sachlage. Es gibt auch innerorts mehrere Anwesen, die in ähnlicher Weise durch die Grundsteuererhöhung nun wesentlich stärker belastet sind. Es sollen noch weitere Informationen eingeholt werden.

 

Da Anträge auf Reduzierung der Grundsteuer noch bis Ende März gestellt werden können, und ein Beschluss erst im April möglich ist, kommt der TOP zur Wiedervorlage in die Aprilsitzung.

 

 

 

Bebauungsplan "Alte Ziegelei", Entwurf von Büro Dr. Klärle

Das Büro Dr. Klärle ist mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die „Alte Ziegelei“ beauftragt. Der jetzt vorliegende Entwurf wird im Gemeinderat besprochen und diskutiert.

Der Gemeinderat sieht die Auflagen teilweise zu eng gefasst. Angesprochen werden u.a. die Begrenzung der Kniestockhöhe auf 30 cm und die geforderte Dachbegrünung bei Dachneigung unter 10°. Positiv gesehen wird die Forderung nach roten Dachziegeln und der Einbau von Hauswasserzisternen.

Es besteht weiterer Diskussionsbedarf zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Es soll eine gemeinsame Sitzung mit Herrn Reindler, ALE, und der Vorstandschaft der Dorferneuerung Gollhofen 5 stattfinden.

 

 

 

Beteiligung Träger öffentlicher Belange: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Hemmersheim und 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Entlang des Mühlbaches" in Pfahlenheim

Die Gemeinde Hemmersheim möchte ihr Baugebiet in Pfahlenheim „Entlang des Mühlbaches“ mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 erweitern.

Es wird bisher schon der Flurweg Fl.-Nr. 1400, Gemarkung Pfahlenheim, und die beiden Flurwege Fl.-Nr. 2652 und 2660, Gemarkung Gollachostheim, sehr häufig von Siedlungsbewohnern aus Pfahlenheim als Abkürzungsstrecke zwischen Pfahlenheim und Gollachostheim genutzt. Es handelt sich hierbei um privaten und geschäftlichen Pkw- und Lkw-Verkehr.

Die hierbei benutzten Wirtschaftswege sind nur für landwirtschaftliche Zwecke ausgebaut und für diese Nutzung nicht geeignet. Es erfolgt auch kein Winterdienst.

 

Der Gemeinderat Gollhofen befürchtet, dass durch eine Erweiterung der Pfahlenheimer Siedlung der Verkehr auf den Wirtschaftswegen noch zunimmt. Deshalb wird die Gemeinde Hemmersheim aufgefordert, die private Nutzung der Wirtschaftswege durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden.

 

 

 

Wasserverlust bei Gewerbebetrieb

Ein Gewerbetreibender meldet einen Mehrverbrauch an Wasser von ca. 100 bis 150 m³ aufgrund von Undichtigkeiten bei seiner Wasserinstallation. Bei Inspektion der Örtlichkeiten wird festgestellt, dass sich ein Kanalschacht in direkter Nähe der Verluststelle befindet und das Wasser wahrscheinlich in die Kanalisation und somit auch in die Kläranlage gelangt ist. Deshalb hat sein Antrag auf Erlass einer anteiligen Kanalgebühr keine Aussicht auf Erfolg, dies hat er im Vorortgespräch auch selbst eingesehen.

 

Der Antrag auf Nachlass von Kanalgebühren wird abgelehnt.

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Für die Kommunalwahl am 8. März 2026 wird über die Wahleinteilung bei der Urnen- und Briefwahl diskutiert. Nominierte Kandidaten können nur als Beisitzer bei der Briefwahl eingesetzt werden.

 

Während der Baumaßnahmen in Gollhofen sind bereits einige Wasserrohrbrüche aufgetreten. Bei den Reparaturarbeiten ist es unvermeidlich, dass es Lufteinschlüsse in der Wasserleitung gibt. Aufgrund dessen kann es zu Druckschwankungen und Stößen im privaten Wasserleitungsnetz kommen, was unter Umständen Schäden verursacht. Die Bürger sollten deshalb ihre Wasserleitungen und Armaturen kontrollieren. Für etwaige Schäden im Hauswassernetz ist die Gemeinde nicht haftbar.

 

Während der Bauarbeiten an Wasser- und Abwasserleitungen ist in der Gäulsweed der Wasserstand abgesunken. Seit einiger Zeit ist dieser jedoch wieder um ca. 20 cm gestiegen.

 

Am Bischofsbrunnen wird im Februar die Wurzelsicherung der Linde vorgenommen, damit ab März die Umgestaltung von Säuweed, Kirchenstaffel und Bischofsbrunnen erfolgen kann.

Der nächste Bauabschnitt in der Ortsdurchfahrt wird sich vom Kreisverkehr bis zu Hauptstraße 5 erstrecken. Es müssen nun die alten Gehsteige entfernt und die Fahrbahn ausgekoffert werden. Danach kann die Leitungsverlegung für Strom, Glasfaser und Nahwärme erfolgen. Bis dann die Bordsteine gesetzt sind und der neue Straßenaufbau erfolgt, wird es leider immer wieder Behinderungen geben. Für längere Zeiträume wird eine Zufahrt zu den Privatgrundstücken nicht möglich sein.