Aus der Gemeindratssitzung vom 20.04.26

 

 

Gemeinsame Sitzung mit Hr. Reindler und der Vorstandschaft TG Dorferneuerung Golhofen 5 sowie Ing. Büro Dr. Klärle:

Besprechung des Bebauungsplanes "Alte Ziegelei" und weitere Maßnahmen

Herr Reindler informiert die Anwesenden über die laufenden Maßnahmen.

Danach stellt Frau Schmieg den Entwurf des Bebauungsplanes „Alte Ziegelei“ vor.

Gemeinsam wird alles in großer Runde diskutiert.

Der Gemeinderat ist sich einig, dass der Dreiseithofcharakter beim östlichen Baugebiet in der Ziegelei wie geplant erhalten werden soll. Es sind deshalb zum Teil Zufahrten als Gemeinschaftseigentum erforderlich.

Es werden folgende Beschlüsse gefasst:

-       Die im Vorentwurf als erlaubt benannte Kniestockhöhe von 35 cm wird ersatzlos gestrichen, da der 1. Stock als Vollgeschoss vorgeschrieben ist und durch die vorgegebene erlaubte Traufhöhe von 6 m kein großer Spielraum mehr besteht. 

-       Als Grundstückseingrenzung werden keine Gabionen erlaubt, Carports sind nur bis zu einer Dachneigung von 10 ° erlaubt und müssen begrünt werden. Dachgauben sind nicht erlaubt. 

-       Für das Baugebiet wird ein dörfliches Wohngebiet nach BauNVO § 5a, Abs. 3 festgelegt. Ausgenommen werden die Unterpunkte 2 + 4 (Tierhaltung).  

-       Die Raumkante für die östlichen Bauplätze wird um 0,5 m nach Osten verschoben. Abstand Grundstücksgrenze zur Straße bis Hauswand sind jetzt 5,50 m.   

 

 

 

Bauantrag auf Umnutzung eines Nebengebäudes zu einem Café, Aspachhöfer Str. 6 in Gollhofen

Eine Bürgerin möchte auf ihrem Anwesen in der Aspachhöfer Str. 6 in Gollhofen ein Nebengebäude umnutzen und zu einem Café umbauen.

Die Nachbarn sind bereit, hierzu Abstandsflächen zu übernehmen und haben dem Plan zugestimmt.

Der Gemeinderat erteilt zu dem Bauantrag zur Umnutzung eines Nebengebäudes zu einem Café in der Aspachhöfer Str. 6 in Gollhofen sein Einvernehmen.

 

 

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB:

Gemeinde Martinsheim – Bebauungsplan `Solarpark am Umspannwerk´

sowie 11. Änderung des Flächennutzungsplans (Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB)

Die Gemeinde Martinsheim möchte einen Bebauungsplan für einen Solarpark aufstellen und dazu den Flächennutzungsplan ändern.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Gollhofen um Stellungnahme gebeten.

 

Da die Gemeinde nicht direkt betroffen ist, wird keine Stellungnahme abgegeben.

 

 

  

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB:

17. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 "Sondergebiet Verbrauchermarkt Würzburger Straße" mit integriertem Grünordnungsplan

Die Stadt Uffenheim möchte den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet „Verbrauchermarkt Würzburger Straße“ am nördlichen Ortsausgang, Richtung Gollhofen, aufstellen und dazu den Flächennutzungsplan ändern.

Der Gemeinderat beschließt, hierzu eine Stellungnahme bezüglich der Rückhaltung von Niederschlagswasser abzugeben.

Gefordert wird ein ausreichend dimensioniertes Regenrückhaltebecken, um Überflutungen der Gollach Richtung Gollhofen zu verhindern

 

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

 

-       Die Nahwärmeerschließung in den Seitenstraßen wird nun von der Fa. Konrad Bau GmbH & Co. KG vorgenommen.

-       Am 28.04.26 wird “An der Schießmauer“ ein Tinyhaus aufgestellt, die Straße ist deshalb vormittags gesperrt.

-       In Gollachostheim wurde das Anwesen „Adelhöfer Str.13“ verkauft. Die Gemeinde hat hier kein Vorkaufsrecht und auch kein Interesse.

-       Eine Gemeinderätin teilt mit, dass beim ehemaligen Schulhaus in Gollachostheim die Dachrinne verstopft ist.

-       Der Gemeinderat bemängelt, dass im Vogtsteinweg ein Fahrzeug auf öffentlichem Grund widerrechtlich abgestellt ist.

-       Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat wird mitgeteilt, dass der Maibaum dieses Jahr noch am bisherigen Platz aufgestellt werden kann.

-       Der Pilzbefall an der Eiche in der Rathausstraße konnte noch nicht untersucht werden, eine neue Probenahme ist erforderlich.

-       Der Bürgermeister teilt mit, dass von der Fa. Ökonergie eine Vergütung von 0,2 ct je Kilowattstunde bezüglich der Windenergieanlagen überwiesen wurde, es sind rund 27.000,- €.

-       Der Bürgermeister Heinrich Klein verabschiedet sich in seiner heutigen letzten Gemeinderatssitzung und betont, dass es für ihn eine große Ehre und auch Verantwortung war, der Gemeinde als Bürgermeister 12 Jahre vorzustehen. Er bedankt sich beim Gremium für die sehr gute Zusammenarbeit und die dadurch in der Vergangenheit ermöglichte Umsetzung von vielen großen und gemeinsamen Projekten zum Wohle der Gemeinde. Besonders bedankt er sich bei den ausscheidenden Gemeinderäten Stefanie Berdau und Günther Hellenschmidt sowie dem ausscheidenden 2. Bürgermeister Helmut Stapf.

Dem zukünftigen Gemeinderatsgremium und dem neuen Bürgermeister wünscht er alles Gute und eine glückliche Hand bei allen weiteren Entscheidungen.

-       Zweiter Bürgermeister Helmut Stapf bedankt sich seinerseits auch im Namen des Gemeinderates bei Heinrich Klein für 12 Jahre Mitarbeit im Gemeinderat und 12 Jahre als erster Bürgermeister und wünscht ihm alles Gute für die Zukunft.