Aus der Gemeinderatssitzung vom 18.05.26

 

Vereidigung des ersten Bürgermeisters

Die Vereidigung des neu gewählten Ersten Bürgermeisters, Herrn Jürgen Trabert, wird vom lebensältesten anwesenden Gemeinderatsmitglied, Frau Gabriele Schenk, vorgenommen.

 

 

 

Vereidigung der neuen ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder

Die neuen Gemeinderatsmitglieder Frau Gabi Schenk, Herr Hannes Steidl und Herr Sascha Däumler sind nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 31 Abs. 4 GO) zu vereidigen.

Nach Aufruf werden die vorgenannten neuen Gemeinderatsmitglieder durch Nachsprechen der Eidesformel nach Art. 31 GO vom 1. Bürgermeister Jürgen Trabert vereidigt.

 

 

 

Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen

Nach kurzer Erläuterung seitens des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden einen weiteren Bürgermeister als Stellvertreter zu wählen.

 

 

 

Wahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin

Wählbar sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen.

Zur zweiten Bürgermeisterin wurde Gabi Schenk gewählt.

 

 

 

Festlegung der weiteren Stellvertretung

Gem. Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO ist es möglich, dass der Gemeinderat für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten und des oder der weiteren Bürgermeister(s) aus seiner Mitte weitere Stellvertreter bestimmt, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind.

Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat weitere Stellvertreter in der folgenden Reihenfolge zu bestimmen.

1.    Jens Wittmann

2.    Peter Weidt

 

 

 

Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts enthält insbesondere eine Regelung zur Entschädigung ehrenamtlicher Gemeinderatsmitglieder.

Daneben können auch Regelungen über die bildenden Ausschüsse und deren Sitzstärke, die Rechtsstellung des ersten und der weiteren Bürgermeisteraufgenommen werden.

Die von der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim im Entwurf erarbeitete Satzung wird seitens des Verwaltungsmitarbeiters Herrn Jens Geißlinger ergänzend erläutert.

Der Gemeinderat beschließt, den Rechnungsprüfungsausschuss mit insgesamt drei Sitzen zu besetzen.

Das Sitzungsgeld wird auf 15,-- €  und die Pauschalentschädigung auf 15,-- € festgesetzt.

 

 

 

Erlass einer Geschäftsordnung

Der Gemeinderat hat sich nach Art. 45 Abs. 1 GO eine Geschäftsordnung zu geben.

Die von der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim erarbeitete Geschäftsordnung wird seitens des Verwaltungsmitarbeiters Herrn Jens Geißlinger ergänzend erläutert.

Dabei wird darauf hingewiesen, dass im Wesentlichen das Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages zugrunde gelegt wurde.

Das Geschäftsordnungsmuster wurden vom Bayerischen Gemeindetag aktualisiert und an zwischenzeitliche Rechtsänderungen sowie aktuelle Rechtsprechung angepasst. 

 

 

 

Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses

Gem. Art. 103 Abs. 2 GO bildet der Gemeinderat aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern und bestimmt ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden.

Es werden folgende Mitglieder und deren Stellvertreter für den Rechnungsprüfungsausschuss bestellt:

Mitglieder:                                        Stellvertreter:

Gemeinderat Holger Hassold            Sascha Däumler

Gemeinderat Gabriele Schenk          Julia Seemann

Gemeinderat Peter Weidt                  Hannes Steidl

 Gemeinderat Holger Hassold wird als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt.

 

 

 

Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim

Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und je ein Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden zusätzlich ein weiteres Gemeinderatsmitglied.

Es wird folgendes weiteres Mitglied und dessen Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung bestellt:

1. weiteres Mitglied:       Gerd Wagner

dessen Stellvertreterin Julia Seemann

 

 

 

Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Industrie-/Gewerbepark Gollhofen/Ippesheim

Die Gemeinde Gollhofen ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes Industrie-/Gewerbepark Gollhofen/Ippesheim (ZV-GOLLIPP).

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, seinen zwei Stellvertretern und den übrigen Verbandsräten.

Gem. § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung des ZV-GOLLIPP entsendet jedes Verbandsmitglied pro volle 6,5 % Beteiligung nach dem in der Verbandssatzung festgelegten Umlageschlüssel einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Wobei es sich bei einen den entsendeten Vertretern um den ersten Bürgermeister handeln muss.

Die Gemeinde Gollhofen hat in die Zweckverbandsversammlung des ZV GOLLIPP drei Mitglieder zu entsenden.

Mitglieder                                                     Stellvertreter

Bgm. Jürgen Trabert                                     Holger Hassold

Jens Wittmann                                               Sascha Däumler

Hannes Steidl                                                Peter Weidt

 

 

 

Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Grundschule Lipprichhausen-Gollhofen

Die Gemeinde Gollhofen ist Verbandsmitglied des Schulverbandes Grund- und Teilhauptschule Lipprichhausen-Gollhofen.

Organe des Schulverbandes sind der Verbandsvorsitzende und die Schulverbandsversammlung.

Die Schulverbandsversammlung besteht aus dem ehrenamtlichen Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den übrigen bestellten ehrenamtlichen Verbandsräten der Mitgliedsgemeinden gem. Art. 9 Abs. 3 BaySchFG.

Danach werden die ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden als sog. „geborenes Mitglied“ entsandt.

Daneben entsenden Gemeinden je angefangene 50 Verbandsschüler in der Schulverbands-versammlung einen und für jedes weitere angefangene 100 Verbandsschüler nochmals einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung. Aus der Gemeinde Gollhofen gehen derzeit 48 Schüler in die Grundschule Lipprichhausen.

Auf Antrag aus der Mitte des Gremiums wird für den persönlichen Vertreter des ersten Bürgermeisters Gemeinderat Sascha Däumler bestellt.

 

 

 

 

Bestellung weiterer Referenten

Folgende Gemeinderatsmitglieder werden für die Themen Jugend, Senioren und Behinderten zu Referenten bzw. Beauftragten bestellt.

 

Zum Jugendreferenten wird Gemeinderat Hannes Steidl bestellt.

 

Gemeinderat Jens Wittmann übernimmt die Stellvertretung des Bürgermeisters in der Vorstandschaft der Dorferneuerung Gollhofen 5.

 

 

 

Nahwärme Gollhofen - Heizhaus Tektur Grundriss

Bei der geplanten Belieferung der Hackschnitzel und Befüllung der Heizung für die Nahwärmeversorgung ist durch einen Todesfall eine Änderung zu veranlassen, daher muss das Heizhaus umgeplant werden. In dem Tekturplan wird der Anlieferungsbereich geändert. Das Heizhaus wird im östlichen Bereich höher und der westliche Teil wird niedriger, auch der Außenbereich muss abgeändert werden.

 

 

 

Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Die bisherige Organisatorin des Ferienprogramms wird diese Tätigkeit nicht mehr ausführen. Ein neues Team kümmert sich nun um das Ferienprogramm.