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Vereidigung des ersten Bürgermeisters |
Die Vereidigung des neu gewählten Ersten Bürgermeisters, Herrn Jürgen Trabert, wird vom lebensältesten anwesenden Gemeinderatsmitglied, Frau Gabriele Schenk, vorgenommen.
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Vereidigung der neuen ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder |
Die neuen Gemeinderatsmitglieder Frau Gabi Schenk, Herr Hannes Steidl und Herr Sascha Däumler sind nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (Art. 31 Abs. 4 GO) zu vereidigen.
Nach Aufruf werden die vorgenannten neuen Gemeinderatsmitglieder durch Nachsprechen der Eidesformel nach Art. 31 GO vom 1. Bürgermeister Jürgen Trabert vereidigt.
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Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister und Bürgermeisterinnen |
Nach kurzer Erläuterung seitens des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat auf Antrag des Vorsitzenden einen weiteren Bürgermeister als Stellvertreter zu wählen.
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Wahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin |
Wählbar sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister erfüllen.
Zur zweiten Bürgermeisterin wurde Gabi Schenk gewählt.
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Festlegung der weiteren Stellvertretung |
Gem. Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO ist es möglich, dass der Gemeinderat für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des ersten und des oder der weiteren Bürgermeister(s) aus seiner Mitte weitere Stellvertreter bestimmt, die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind.
Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat weitere Stellvertreter in der folgenden Reihenfolge zu bestimmen.
1. Jens Wittmann
2. Peter Weidt
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Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts |
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts enthält insbesondere eine Regelung zur Entschädigung ehrenamtlicher Gemeinderatsmitglieder.
Daneben können auch Regelungen über die bildenden Ausschüsse und deren Sitzstärke, die Rechtsstellung des ersten und der weiteren Bürgermeisteraufgenommen werden.
Die von der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim im Entwurf erarbeitete Satzung wird seitens des Verwaltungsmitarbeiters Herrn Jens Geißlinger ergänzend erläutert.
Der Gemeinderat beschließt, den Rechnungsprüfungsausschuss mit insgesamt drei Sitzen zu besetzen.
Das Sitzungsgeld wird auf 15,-- € und die Pauschalentschädigung auf 15,-- € festgesetzt.
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Erlass einer Geschäftsordnung |
Der Gemeinderat hat sich nach Art. 45 Abs. 1 GO eine Geschäftsordnung zu geben.
Die von der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim erarbeitete Geschäftsordnung wird seitens des Verwaltungsmitarbeiters Herrn Jens Geißlinger ergänzend erläutert.
Dabei wird darauf hingewiesen, dass im Wesentlichen das Geschäftsordnungsmuster des Bayerischen Gemeindetages zugrunde gelegt wurde.
Das Geschäftsordnungsmuster wurden vom Bayerischen Gemeindetag aktualisiert und an zwischenzeitliche Rechtsänderungen sowie aktuelle Rechtsprechung angepasst.
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Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses |
Gem. Art. 103 Abs. 2 GO bildet der Gemeinderat aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern und bestimmt ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden.
Es werden folgende Mitglieder und deren Stellvertreter für den Rechnungsprüfungsausschuss bestellt:
Mitglieder: Stellvertreter:
Gemeinderat Holger Hassold Sascha Däumler
Gemeinderat Gabriele Schenk Julia Seemann
Gemeinderat Peter Weidt Hannes Steidl
Gemeinderat Holger Hassold wird als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt.
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Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim |
Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und je ein Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden zusätzlich ein weiteres Gemeinderatsmitglied.
Es wird folgendes weiteres Mitglied und dessen Stellvertreter für die Gemeinschaftsversammlung bestellt:
1. weiteres Mitglied: Gerd Wagner
dessen Stellvertreterin Julia Seemann
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Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Industrie-/Gewerbepark Gollhofen/Ippesheim |
Die Gemeinde Gollhofen ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes Industrie-/Gewerbepark Gollhofen/Ippesheim (ZV-GOLLIPP).
Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, seinen zwei Stellvertretern und den übrigen Verbandsräten.
Gem. § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung des ZV-GOLLIPP entsendet jedes Verbandsmitglied pro volle 6,5 % Beteiligung nach dem in der Verbandssatzung festgelegten Umlageschlüssel einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Wobei es sich bei einen den entsendeten Vertretern um den ersten Bürgermeister handeln muss.
Die Gemeinde Gollhofen hat in die Zweckverbandsversammlung des ZV GOLLIPP drei Mitglieder zu entsenden.
Mitglieder Stellvertreter
Bgm. Jürgen Trabert Holger Hassold
Jens Wittmann Sascha Däumler
Hannes Steidl Peter Weidt
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Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Grundschule Lipprichhausen-Gollhofen |
Die Gemeinde Gollhofen ist Verbandsmitglied des Schulverbandes Grund- und Teilhauptschule Lipprichhausen-Gollhofen.
Organe des Schulverbandes sind der Verbandsvorsitzende und die Schulverbandsversammlung.
Die Schulverbandsversammlung besteht aus dem ehrenamtlichen Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und den übrigen bestellten ehrenamtlichen Verbandsräten der Mitgliedsgemeinden gem. Art. 9 Abs. 3 BaySchFG.
Danach werden die ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden als sog. „geborenes Mitglied“ entsandt.
Daneben entsenden Gemeinden je angefangene 50 Verbandsschüler in der Schulverbands-versammlung einen und für jedes weitere angefangene 100 Verbandsschüler nochmals einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung. Aus der Gemeinde Gollhofen gehen derzeit 48 Schüler in die Grundschule Lipprichhausen.
Auf Antrag aus der Mitte des Gremiums wird für den persönlichen Vertreter des ersten Bürgermeisters Gemeinderat Sascha Däumler bestellt.
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Bestellung weiterer Referenten |
Folgende Gemeinderatsmitglieder werden für die Themen Jugend, Senioren und Behinderten zu Referenten bzw. Beauftragten bestellt.
Zum Jugendreferenten wird Gemeinderat Hannes Steidl bestellt.
Gemeinderat Jens Wittmann übernimmt die Stellvertretung des Bürgermeisters in der Vorstandschaft der Dorferneuerung Gollhofen 5.
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Nahwärme Gollhofen - Heizhaus Tektur Grundriss |
Bei der geplanten Belieferung der Hackschnitzel und Befüllung der Heizung für die Nahwärmeversorgung ist durch einen Todesfall eine Änderung zu veranlassen, daher muss das Heizhaus umgeplant werden. In dem Tekturplan wird der Anlieferungsbereich geändert. Das Heizhaus wird im östlichen Bereich höher und der westliche Teil wird niedriger, auch der Außenbereich muss abgeändert werden.
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Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes |
Die bisherige Organisatorin des Ferienprogramms wird diese Tätigkeit nicht mehr ausführen. Ein neues Team kümmert sich nun um das Ferienprogramm.
